In aktuellen Branchendiskussionen werden Legal Tech-Startups und klassische Anwaltskanzleien häufig als „Gegenspieler“ dargestellt. Dr. Jochen Brandhoff kennt als Veranstalter der Kongressmesse LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress und Partner der Kanzlei Brandhoff Obermüller Partner beide „Welten“. Im Interview verrät er, warum die Übergänge in der Realität mittlerweile fließend sind und es sich für Anwaltskanzleien lohnen kann, mit Legal Tech-Startups zusammenzuarbeiten.
Warum sollten sich kleine bis mittelgroße Kanzleien dafür interessieren, wie sich Legal Tech-Unternehmen finanzieren?
Dafür gibt es mehrere Gründe: Einzelne Anwälte und kleine bis mittelgroße Kanzleien können durch eine Beteiligung an einem Legal Tech-Unternehmen mit einem relativ geringem Kapital- und Zeiteinsatz und mit begrenztem Risiko – sie können nur ihren Einsatz verlieren – stark von diesen Wachstumsmarkt profitieren. Das ist auch eine kluge Risikodiversifizierung. Auf diese Weise nimmt man an der Digitalisierung des Rechtsmarkts teil, ohne das eigene Geschäftsmodell umstellen zu müssen, was vielen Anwälten leichter fällt. Dadurch nimmt aber auch ihre „digitale Kompetenz“ zu, so dass ihre Kanzlei davon profitiert.
Darüber hinaus nimmt auch der Druck auf kleine bis mittelgroße Kanzleien zu, effizienter zu werden und damit ihre Kanzleiorganisation zu verbessern, etwa indem Prozesse modelliert und digitalisiert werden, also Legal Technology eingesetzt wird. Dafür sind sie auf leistungsfähige Legal Tech-Anbieter angewiesen.
Sind Legal Tech-Startups und Anwaltskanzleien Gegenspieler einer Branche?
Da muss man unterscheiden: Bietet das Legal Tech-Unternehmen vertikal integrierte Rechtsprodukte an, dann vereint er wie eine Anwaltskanzlei die komplette Wertschöpfungskette der Rechtsdienstleistung und steht im Wettbewerb zu dieser. Beispiele dafür sind casecheck und VISARIGHT. Ist das Legal Tech-Unternehmen wie die Plattformen advocado und edicted nur auf einer Stufe der Wertschöpfungskette der Rechtsdienstleistung tätig, ist es kein Gegenspieler.
Was bringt eine Initiative wie K&K kleinen bis mittelgroßen Anwaltskanzleien?
Jede kleine bis mittelgroße Kanzlei kann von der Initiative Kapital und Köpfe für (Legal) Tech profitieren. Auch kleine und mittelgroße Kanzleien befinden sich inmitten der digitalen Transformation. Kooperationen erleichtern diese tiefgreifende Transformation. Die geeigneten Kooperationspartner dafür können über die Initiative Kapital und Köpfe für (Legal) Tech gefunden werden. So kann die Kanzlei über die Initiative gleichgesinnte Kanzleien finden, mit denen sie sich zu einer Legal Tech-Initiative oder einer Legal Tech-Arbeitsgruppe zusammenschließt. In Deutschland, Österreich und woanders gibt es dafür schon schöne Beispiele.
Kleine bis mittelgroße Anwaltskanzleien können sich über die Initiative aber auch mit einem passenden Legal Tech-Unternehmen zusammentun, um zum Beispiel eine Anwendungssoftware oder einen Managed Legal Service zu entwickeln und diesen Rechtsabteilungen anzubieten, kanzleiintern oder für die Zusammenarbeit mit ihren Mandanten zu nutzen. Es gibt schon mehrere spannende Tools, die in einer solchen Kooperation entstanden sind und nun in Rechtsabteilungen eingesetzt werden.
Schließlich können kleine bis mittelgroße Kanzleien über die Initiative Kapital und Köpfe für (Legal) Tech Partner finden, um neue, digitale Geschäftsmodelle auszuprobieren. Es gibt schon zahlreiche IT-Anbieter, die gezielt nach Kanzleien suchen, die den juristischen Content für ihre CaaS-Modelle liefern (Content as a Service). Außerdem können sie über uns Legal Tech-Startups finden, in die sie investieren können, um an diesem schnell wachsenden Markt teilzuhaben. Die Unternehmensbewertungen gehen seit einigen Monaten stetig in die Höhe und dieser Trend wird voraussichtlich noch länger anhalten. Wir sprechen mit den Gründern, damit sie keine unrealistischen Vorstellungen bei der Bewertung haben.
Wo haben Legal Tech-Unternehmen in ihrer Gründungsphase die größten Schwierigkeiten?
Meines Erachtens haben es Gründer in Deutschland grundsätzlich nicht ganz leicht. Fangen wir unter Juristen mal mit einem rechtlichen Problem an: Eine Hürde ist schon die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform. Personengesellschaften fallen aus – nicht nur, weil die Gründer nicht mit ihrem Privatvermögen haften wollen, sondern weil sich Investoren grundsätzlich ausschließlich an Kapitalgesellschaften beteiligen. Nur: Die GmbH ist zwar nicht allzu schwer zu gründen, ihre Willensbildung ist jedoch nicht immer einfach. Mitgesellschafter, die reine Investoren sind, haben den operativ tätigen Gründern gegenüber eine relativ starke Stellung, auch wenn sie nur eine niedrige Beteiligung halten, und es kann zeitaufwendig sein, sich mit ihnen zu einigen. Das ist allerdings nicht die Regel. Im Gegenteil: Die nicht operativ tätigen Gesellschafter unterstützen die Gründer meistens wesentlich mit Rat und Tat. Ein weiterer Nachteil der GmbH aus Sicht der Gründer ist außerdem, dass es aufwendig ist, Geschäftsanteile zu übertragen.
Die Willensbildung und die Veräußerung von Anteilen sind bei einer Aktiengesellschaft einfacher: Der Vorstand ist eigenständig und nicht an die Weisungen der Eigentümer gebunden und die Aktien sind leicht zu übertragen – jedoch ist ihre Gründung aufwendig und eine AG zu unterhalten ist noch aufwendiger, u. a. wegen des Aufsichtsrats. Schön wäre es, wenn es eine Gesellschaftsform nach dem Vorbild der Schweizer AG geben würde.
Gründer werden ganz unabhängig von der Legal Tech-Branche in Deutschland auch durch bürokratische Hürden behindert. Vieles ist gut gemeint, kommt bei der Zielgruppe aber nicht immer an – etwa einige Förderprogramme. Ich kenne Business Angels, die monatelang nichts von der Förderstelle hören und auch auf Nachfragen keine hilfreichen Auskünfte erhalten.
Schwerwiegender ist aber etwas anderes: Legal Tech-Unternehmen haben zwar oft ein Produkt, das ihrer Zielgruppe – Rechtsabteilungen, Kanzleien und/oder Verbrauchern – einen echten Mehrwert bietet. Das reicht jedoch nicht aus. Um ein neues Produkt auf dem Markt einzuführen, bedarf es einer leistungsfähigen Vermarktungs- und Vertriebsstruktur. Oft wird der Aufwand, diese aufzubauen, stark unterschätzt. Es fehlen die Ressourcen für einen wirksamen Vertrieb. Auch in der Finanzplanung gibt es häufiger Probleme, weil naturgemäß keine solide kaufmännische Ausbildung vorhanden ist. Kooperationen mit anderen Legal Tech-Anbietern und mit Unternehmen außerhalb des Legal Tech-Marktes können da helfen.
Wer sind die Hauptfinanzierer/-supporter von Legal Tech-Unternehmen in Deutschland?
Der Legal Tech-Markt in Deutschland und Zentraleuropa ist geprägt von Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von deutlich unter einer Million, also Kleinstunternehmen, und von kleinen Unternehmen mit weniger als 30 Beschäftigten und drei Mio. Umsatz. Es gibt nur wenige mittelgroße Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 25 Mio. Große Legal Tech-Unternehmen gibt es praktisch nicht, wobei die internationalen Softwarehersteller auch und zunehmend im Bereich Legal Tech und Compliance Tech tätig sind.
Kleinstunternehmen finanzieren sich durch die Gründer selbst, die dafür teilweise beachtliche Darlehen aufnehmen. Außerdem finanzieren Business Angels sie immer öfter, indem sie sich an ihnen beteiligen. Das sind oft Anwälte, zum Beispiel Partner von klassischen Wirtschaftskanzleien. Der Finanzbedarf ist aber trotzdem noch sehr groß und die Finanzierungslücke hemmt ihr Wachstum.
Bei den kleinen Unternehmen spielen zunehmend kleinere Venture Capital-Unternehmen und Family Offices eine Rolle. Diese haben den Legal Tech-Markt bisher oft gemieden (zu klein, zu wenig skalierbar, zu stark reguliert), denken wegen des großen Potenzials jetzt aber um.
Auch strategische Investoren, also Investoren, die auch ein operatives Interesse an dem Legal Tech-Anbieter haben und ihre Beteiligung nicht nur mit einem Ertrag weiterveräußern möchten, spielen hier zunehmende eine Rolle. Beispiel sind Versicherungsunternehmen, vor allen Rechtsschutzversicherungen, die ein großes Interesse an preiswerter Rechtsberatung haben. Auch in diesem Bereich ist der Kapitalbedarf aber sehr hoch.
Auf Ihrer Plattform der K&K-Initiative werden nicht nur Finanzierer gesucht – was noch?
Das stimmt, die Initiative geht noch weiter. Wir möchten nicht nur helfen, Legal Tech-Unternehmen mit Investoren und Darlehensgeber zusammenzubringen, sondern auch eine Plattform für Kooperationen und Gründungen sein. Über die Initiative können Kooperationspartner, Mitgründer, Kanzleipartner und mehr gefunden werden. Die Suchanfragen auf www.Legal-Revolutionary.com bilden schon fast die ganze Bandbreite ab, von einer innovativen Kanzleigründerin, die gleichgesinnte Mitgründer suchen bis zu etablierten Legal Tech-Anbieter, die eine Finanzierung ihres Wachstums anstreben.
Können Sie ein Beispiel nennen, wo bereits ein erfolgreicher Kontakt über K&K hergestellt wurde?
Wir haben schon mehrere Kontakte erfolgreich hergestellt, unter anderem zwischen einem Venture-Capital-Unternehmen und einem Startup sowie zwischen einem Softwarehersteller und einer Kanzlei. Man könnte aber noch viel mehr für den Markt machen, wenn alle die Initiative kennen würden. Der Bedarf bei Legal Tech-Unternehmen, Kanzleien, Rechtsabteilungen und Kapitalgebern ist groß. Nur ist es gar nicht so leicht, die Initiative so bekannt zu machen, dass alle von ihr profitieren können. Die Leistungen der Initiative sind kostenlos.
Sie meinten, die Legal Tech-Branche brauche mehr Infrastruktur. Was genau meinen Sie damit?
Ich unterscheide immer weniger zwischen dem Legal Tech-Markt und dem klassischem Rechtsmarkt. Für mich gibt es einen Rechtsmarkt, der immer digitaler wird. Damit sich dieser immer digitaler werdende Rechtsmarkt positiv entwickeln und wachsen kann, braucht er eine gute Infrastruktur. Dazu gehören zum Beispiel auch Medien, die der digitalen Transformation gerecht werden und sich mehr den Rechtsfragen der digitalen Wirtschaft annehmen.
Herr Brandhoff, vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Bettina Taylor.
Foto: Adobe Stock/Andrey Popov
Dr. Jochen Brandhoff ist Veranstalter der Legal Tech-Kongressmesse LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress und Gründer der Frankfurter Kanzlei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER. Außerdem ist er Verleger der juristischen E-Zeitschrift The LEGAL ®EVOLUTIONary – ein Rechtsmagazin für die digitale Wirtschaft. Als Experte für die digitale Transformation des Rechts berät er, hält Vorträge und veröffentlicht zu den Themen Legal Tech und Digitalisierung des Rechtsmarkts.