„Man muss nur mal anfangen.“ – Markus Hartung über Legal Tech in kleinen Kanzleien

Von Markus Hartung

Mandanten werden immer anspruchsvoller, wenn es um Service, Schnelligkeit und Qualität geht, so Legal Tech-Berater Markus Hartung. Auch kleine bis mittelgroße Kanzleien sollten sich hier wappnen, um langfristig zu bestehen. Warum das alles kein Hexenwerk ist, erklärt er im Interview.

Wie nehmen Sie in der Szene die Haltung kleiner und mittelgroßer Anwaltskanzleien gegenüber Legal Tech wahr?

Das lässt sich nur schwer sagen. Nach einer Umfrage des Soldan Instituts betrachten gut 44 Prozent der Anwaltschaft Legal Tech als Bedrohung für die Anwälte. Das sei alles nur gut für die nichtanwaltlichen Wettbewerber. Aus vielen Einzelgesprächen und Beratungsprojekten für mittelgroße Kanzleien wissen wir, dass eine Mischung aus Neugier und Aufgeschlossenheit besteht. Es kommt auch noch darauf an, ob es Allgemeinkanzleien sind, oder ob die Kanzlei sehr spezialisiert ist. Letztere sind aufgeschlossener als die Allgemeinkanzleien, weil man die Arbeitsabläufe dort schon sehr eingehend anschauen muss. Aber statistisch valide Rückschlüsse lassen sich aus all dem sicher nicht ziehen. Insgesamt würde ich sagen: Gemischt.

Was kann man ohne großes Budget schon für den ersten Schritt zu Legal Tech tun?

In unserem Buch „Legal Tech“ hat Marco Klock dazu ein sehr erhellendes Kapitel geschrieben – seine Botschaft war, dass es weniger eine Geldfrage als eine des Mindsets, also der inneren Einstellung, ist. Man kann schon mit sehr kleinem Budget viel erreichen – sogar mit Excel lassen sich schon kleine bis mittlere Legal Tech-Programme schreiben! Man muss nur mal anfangen. Häufig kommt uns das „große Budget“ wie eine Entschuldigung dafür vor, gerade nicht anzufangen.

Mit welchen Herausforderungen müssen kleine bis mittelgroße Kanzleien durch die zunehmende Digitalisierung der Rechtsbranche in Zukunft rechnen?

Hauptsächlich werden es die geänderten Mandantenbedürfnisse sein. Wir haben alle, ob wir es mögen oder nicht, dieses Amazon-Denken entwickelt und erwarten transparente und günstige Angebote mit prompter Lieferung, möglichst genau so, wie wir uns das als Kunde wünschen. Diese Haltung entwickeln Kunden auch gegenüber Anwälten und Rechtsdienstleistern. Wenn man merkt, dass die eigenen Mandanten sich auch so entwickeln, dann ist es fast schon zu spät, denn diesen Bedürfnissen kann man nur durch Technik beikommen.

Worauf sollten kleine Kanzleien besonders achten, um das Beste aus Legal Tech herauszuholen?

Es kommt wieder darauf an, ob wir über einen Spezialisten sprechen oder über den „typischen Anwalt“ mit einem sehr breiten Betätigungsfeld. Spezialisten sind häufig ohnehin professioneller aufgestellt und gehen mit Legal Tech sehr erwachsen um. Kleine Allgemeinkanzleien sollten sich mit einem Berater zusammensetzen und „über das Geschäft“ reden. Technologie lässt sich häufig nur sinnvoll einsetzen, wenn man sich sehr eingehend mit den Arbeitsabläufen befasst hat, um Standardisierungs- und dann Automatisierungspotential zu heben. Aber auf jeden Fall gilt: Auch Kleinkanzleien oder Einzelanwälte brauchen eine technologische Grundausstattung, angefangen von der E-Akte über vernünftige Dokumentenverwaltung bis hin zur Spracherkennung. Das ist alles kein Legal Tech und schon gar kein Hexenwerk, sondern Stand der Technik.

Kennen Sie eine kleine oder mittelgroße Anwaltskanzlei, die Legal Tech für sich nutzt?

Wenn ich jetzt einen nenne, vergesse ich die zehn anderen. In unserem Buch „Legal Tech – Die Digitalisierung des Rechtsmarkts“ finden sich praktische Beispiele von kleinen und mittleren Kanzleien. Auch hier wieder das Beispiel von Marco Klock und der von ihm mitgegründeten Kanzlei Rightmart: Dort werden Hartz-IV-Sachen fast vollautomatisch bearbeitet. Natürlich ist das ein besonderer Fall, aber wenn man ein bisschen im Internet sucht, stößt man auf andere Beispiele.

Weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit zum Buch „Legal Tech – Die Digitalisierung des Rechtsmarkts“ finden Sie auf beck-shop.de.

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Markus Hartung ist Rechtsanwalt, Mediator und Geschäftsführer der Kanzlei Chevalier. Seit 2006 ist er Mitglied des Berufsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV), von 2011 bis 2019 als Vorsitzender. Weiterhin ist er Mitglied im Ausschuss Anwaltliche Berufsethik. Ende 2017 ist das von ihm mitherausgegebene und mitverfasste Buch „Legal Tech. Die Digitalisierung des Rechtsmarkts“ erschienen.

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