Mandanten online akquirieren

Marketing und Digitalisierung: So akquirieren Sie Mandanten im Netz – Teil I

Von Pia Löffler

Im Jahr 2019 kommt eine Kanzlei an digitalem Marketing nicht mehr vorbei – bei der Mandantenakquise genauso wenig wie beim Personal-Marketing. Ich formuliere ungern schwarz-weiß. Aber in diesem Fall muss man es einmal deutlich sagen: Wer nicht auf „digitales Marketing“ setzt, wird künftig an Boden verlieren – bei Mandanten und Bewerbern!

Genauso klar muss man aber auch sagen: Digitales Marketing ist nicht immer die große, teure Lösung. Gerade bei kleinen und mittleren Kanzleien kann man digitales Kanzleimarketing hoch-effizient gestalten, wenn Kanzleien mit Agenturen zusammenarbeiten, die auch die Inhalte, nicht nur die Methoden verstehen. Denn juristisches Fachwissen ermöglicht, nicht auf Gießkannen-Marketing durchschnittlicher Onlinemarketing-Agenturen setzen zu müssen.

Aber wie funktioniert digitales Kanzleimarketing? Welche Kanäle gibt es und für wen eignen sie sich? In Teil I meines Beitrags verschaffe ich Ihnen einen ersten Überblick über drei von insgesamt sechs wichtigen Themen, um online Mandanten zu akquirieren [1].

1. Website first!

Bevor Sie Geld für andere (digitale) Kanzleimarketingmaßnahmen in die Hand nehmen: Bringen Sie Ihre Website optisch, strukturell, technisch und inhaltlich auf Vordermann. Denn Ziel aller gezielten (Suchmaschinenoptimierung etc.) und ungezielten Marketingmaßnahmen (Empfehlungen etc.) ist – online wie offline – Ihre Kanzleiwebsite. Wenn Sie hier nicht auf der Höhe der Zeit sind, rächt sich das. Etwa alle vier bis fünf Jahre (!) Geld in die Hand zu nehmen, um wirklich professionell und auf der Höhe der Zeit aufgestellt zu sein, zahlt sich aus.

Und vergessen Sie dabei nicht: Auf Ihrer Kanzleiwebsite informieren sich nicht nur potenzielle Mandanten über Sie, sondern auch potenzielle Mitarbeiter. Das sollten Sie bei der Planung einer Kanzleiwebsite berücksichtigen oder ggfs. eine eigene kleine Personal-Marketing-Website als Zielseite für Stellenanzeigen realisieren. Das ist nicht so teuer wie man meint und sehr effizient.

Für wen ist eine moderne Kanzleiwebsite wichtig? Für alle Kanzleien, vom Einzelkämpfer bis zur Großkanzlei.

2. Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Suchmaschinenoptimierung (kurz SEO) hilft, zu konkreten Suchanfragen von Rechtsratsuchenden auf Google oder Bing in den Trefferlisten sichtbar zu werden. Das erhöht die Chance, dass Ihre Kanzleiwebsite von Ratsuchenden im Internet gefunden und mandatiert wird, wenn Ihre Website überzeugt (s.o.). Optimiert wird Ihre Website dann auf exakt die Begriffe, die Ihre Wunschmandanten bei Google & Co. als Suchanfragen eingeben. Wesentliche Faktoren für erfolgreiches SEO sind u. a. optimierte Texte, eine technisch einwandfreie (mobiltaugliche) Website und eine klare Website-Struktur. SEO ist googleseitig grundsätzlich kostenfrei. Kosten entstehen hier durch professionelle SEO-Maßnahmen wie SEO-Texte oder die technische Optimierung der Website.

Geht es um SEO, sind zunächst allerdings v. a. zwei Dinge wichtig:

  1. SEO sollten Sie unbedingt bereits bei der Planung, Strukturierung und Betextung Ihrer Website berücksichtigen. Eine SEO-Nachrüstung Ihrer Website ist zwar möglich, aber im Zweifel teuer und damit ineffizient.
  2. Optimieren Sie Ihre Website nicht auf offensichtliche, unscharfe Suchbegriffe wie „Anwalt Familienrecht Köln“. Das tun zu viele Kollegen, die ohne fachliches Backgroundwissen im Bereich SEO von Agenturen betreut werden. Eine Optimierung auf kleinteilige Probleme aus der Sicht Ihrer Wunsch-Mandanten (z. B. „einvernehmlich scheiden lassen Köln“) ist deutlich effizienter.

Für wen ist SEO geeignet? SEO eignet sich v. a. für Kanzleien, deren Wunschmandanten Ihren Anwalt im Internet suchen – grob gesagt: eher Privatmandantengeschäft als B2B.

3. Google Ads & Co.

Anders als SEO funktioniert SEA – Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising). Hier schalten Sie auf bestimmte Suchbegriffe, die Ihre Wunschmandanten bei Google & Co. in den Suchschlitz eingeben, Anzeigen. Die Anzeigen bei Google heißen inzwischen „Google Ads“, bisher war immer die Rede von Google Adwords, bei Bing ist die Rede von Bing Ads.

Ihre Anzeige wird dann bei passenden Suchanfragen (richtiger Suchbegriff, ausgewählte Region etc.) von Ratsuchenden angezeigt. Sie erscheint im oberen Bereich der Trefferlisten, markiert mit dem Wort „Anzeige“, also oberhalb der Treffer, die ohne Bezahlung wegen erfolgreicher SEO-Maßnahmen in den Trefferlisten (SERP) erscheinen. Dass die Anzeige angezeigt wird, kostet nichts. Erst wenn ein Ratsuchender auf eine Anzeige klickt, entstehen Kosten.

Und hier liegt der Hase oft im Pfeffer: Die Anzeigenplätze werden quasi versteigert. Je höher das Volumen der Suchanfragen ist und je mehr Kanzleien zu diesen Begriffen Anzeigen schalten, desto höher ist der Preis, der pro Klick auf die Anzeige fällig wird. Bei hart umkämpften Begriffen („Fachanwalt Strafrecht München“) können Klicks gut und gerne einmal 10-15 Euro und mehr kosten (PRO KLICK!). Wenn Ihre Website dann nicht überzeugt, verbrennen Sie mit jedem Klick auf Ihre Anzeigen bares Geld…

Suchbegriffe, die weniger umkämpft sind, weil Sie z. B. Einzelprobleme der gewünschten Mandanten abbilden, sind in der Regel erheblich günstiger, zielgenauer und damit effizienter. Diese „Longtail-Keywords“ (Nischen-Keywords wie „Eigenbedarfskündigung“) zu ermitteln, ist deshalb enorm wichtig, überfordert aber SEA-Agenturen ohne Verständnis für juristische Zusammenhänge erfahrungsgemäß immer wieder. WEG-Recht ist eben kein falsch getipptes Wegerecht …

Für wen eignet sich SEA? Prinzipiell für jede Kanzlei, deren Wunschmandanten im Internet aktiv nach einem Anwalt/einer Kanzlei suchen. Es gilt das gleiche wie bei SEO: Eher Privatpersonen befragen Google & Co., weniger B2B-Mandanten.

Zwischenfazit: Die moderne Kanzleiwebsite als Dreh- und Angelpunkt des digitalen Marketings

Eine moderne Kanzleiwebsite  ist absolutes Grundhandwerkszeug für erfolgreiches digitales Marketing – ohne eine moderne Website sollten Sie kein Geld für Online-Marketing ausgeben.

SEO und SEA gehören dann zur Grund-Klaviatur des digitalen Kanzleimarketings, aber nicht unbedingt für jede Kanzlei: Es gibt Kanzleien, deren Wunschmandanten „googeln“ nicht nach einer Kanzlei. Diese Kanzleien müssen kein Geld für SEO und SEA ausgeben und können sich auf andere, effizientere Marketingmaßnahmen fokussieren, z. B. auf noch ungewöhnliche Maßnahmen wie Sponsoring, oder Klassiker wie Printanzeigen im richtigen B2B-Umfeld etc.

In Teil II meines Beitrags widme ich mich dann den Themen: Anwaltssuchdienste, Rechtsportale und Jobportale für digitales Personal-Marketing im juristischen Bereich:

[1] Wer sich im Detail einen Überblick zu dem Thema verschaffen will, wird auch als alter Hase im Kapitel „Onlinemarketing für Rechtsanwälte“ im Buch „Erfolgreich starten als Rechtsanwalt“ von Trimborn v. Landenberg fündig.
Foto: Adobe Stock/Nicolas Herrbach
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Pia Löffler ist Rechtsanwältin und Mitinhaberin der Boutique-Agentur anwalts.marketing. Sie unterstützt Anwalts- und Steuerkanzleien im Bereich Kanzleimarketing und ist Herausgeberin der Seite kanzleimarketing.de

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