Von Dr. Niels Beisinghoff

Bevor Dr. Niels Beisinghoff Legal Counsel bei DataGuard wurde, arbeitete er jeweils fünf Jahre als Unternehmensberater und als Startup-Unternehmer. Obwohl der Volljurist erst bei DataGuard tiefer in den Datenschutz eintauchte, liefern seine Studienjahre erste Hinweise auf seinen späteren Berufsweg: „Datenschutz ist für mich ein Menschenrecht, das nun endlich mithilfe der DSGVO durchsetzbar wurde. Ich habe meine Doktorarbeit über die Durchsetzung von Menschenrechten gegenüber Firmen geschrieben.“ Autorenprofil auf dataguard.de

Schrems II

Keine Daten mehr ins EU-Ausland: Was bedeutet das EuGH-Urteil Schrems II für Anwältinnen und Anwälte?

Von Dr. Niels Beisinghoff Das sogenannte Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) markiert eine Zäsur im Datenschutzrecht. Ab sofort ist im Zweifelsfall anzunehmen, dass die Übertragung personenbezogener Daten in die USA sowie in viele andere außereuropäische Länder rechtswidrig ist. Die potenziell enormen […]

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