Von Dr. Michael Wagner und Oliver Fouquet
Die Entscheidung für den „richtigen“ Softwareanbieter kann für Kanzleien eine echte Herausforderung sein. Neben Funktionen und Schnittstellen kann auch der Aspekt der Unternehmensform in die Entscheidung mit einfließen. Denn es gibt genossenschaftliche Anbieter, die Prinzipien wie Gemeinschaft, Nachhaltigkeit und Mitgliederförderung großschreiben. Rechtsanwalt Oliver Fouquet steht im Interview Rede und Antwort dazu, warum er sich für einen genossenschaftlichen Softwareanbieter entschieden hat. Dr. Michael Wagner, Leiter des Rechtsanwaltsmarkts bei DATEV eG, verrät, warum er die Genossenschaft für die zukunftsfähigste Rechtsform hält.
Herr Dr. Wagner, wie kann man sich das Prinzip eines genossenschaftlichen Softwareanbieters vorstellen?
Ein genossenschaftlicher Anbieter steht für langfristiges Engagement und Nachhaltigkeit. Die genossenschaftliche Rechts- und Wirtschaftsform ermöglicht in besonderer Weise ein nachhaltiges unternehmerisches Handeln. Sie verpflichtet dazu, den langfristigen Erfolg der Mitglieder in den Mittelpunkt zu stellen. Dies ist ihr Daseinszweck – nicht der wirtschaftliche Erfolg des genossenschaftlichen Unternehmens selbst. Mit der Mitgliederförderung verfolgt die Genossenschaft ein ideelles Ziel und steht nicht unter dem Druck der Gewinnmaximierung. So lässt sich für die Mitglieder – bei DATEV sind das Berufsträger und Berufsträgerinnen der steuerberatenden, wirtschaftsprüfenden und rechtsberatenden Berufe – mehr erreichen.
Ein Mitglied ist mehr als ein Kunde – es ist zugleich Anteilseigner, steht dem Unternehmen näher und hat andere Möglichkeiten der Einflussnahme als dies bei anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen der Fall ist.
Im Prinzip verkörpern Genossenschaften seit jeher den Community-Gedanken – auch schon zu einer Zeit, in der weder der Begriff bekannt noch Gegenstand öffentlicher Diskussionen war. Für mich persönlich stellt die Genossenschaft eine der zukunftsfähigsten Rechtsformen überhaupt dar.
Wie werden die Themen Mitgliederförderung und Mitgliederpartizipation konkret bei DATEV umgesetzt?
Als Genossenschaft hat DATEV über die Mitglieder einen sehr tiefen Einblick in den Markt. So können wir Trends genau verfolgen, daraus Schlüsse ziehen und unsere Software bestmöglich auf die Bedürfnisse der Anwendenden abstimmen. Zentrales Element der Mitbestimmung ist für die Mitglieder die Vertreterversammlung. Darüber hinaus haben wir unter anderem neben den für eine Genossenschaft obligatorischen Gremien mit dem Vertreterrat und dem Beirat zwei zusätzliche, freiwillige Organe, die dem Vorstand beratend zur Seite stehen. Der Beirat erfüllt die Aufgabe, die berufsständischen Anliegen bei DATEV zu fördern. Der Vertreterrat berät den Vorstand aus Anwendersicht. Außerdem wird über diverse Kundeneinbeziehungsmaßnahmen in verschiedensten Stadien der Softwareentwicklung alles dafür getan, dass die Produkte den Anforderungen der Anwendenden entsprechen. Mit der DATEV-Community haben die Mitglieder eine Plattform, um sich sowohl untereinander als auch mit DATEV zu Themen auszutauschen, die ihnen wichtig sind. Und nicht zuletzt kümmert sich die DATEV-Stiftung Zukunft auf breiterer Ebene um die Förderung von für die steuerberatenden, wirtschaftsprüfenden und rechtsberatenden Berufe relevante Themenstellungen.
Herr Fouquet, Sie sind Rechtsanwalt und Mitglied bei DATEV. Was sind aus Ihrer persönlichen Sicht die größten Vorteile, Kunde eines genossenschaftlichen Softwareanbieters zu sein?
Bei Gründung der Kanzlei war ein wesentlicher Grund für die Wahl eines genossenschaftlichen Anbieters die hohe Insolvenzsicherheit einer genossenschaftlichen Ausrichtung durch die Kontrolle des Genossenschaftsverbands und der Mitglieder. Auch Geschäftsübernahmen durch andere Mitbewerber scheiden aus. So ist die Kontinuität sichergestellt. Aus der Vergangenheit kannten wir bereits die Probleme, die kleine Softwareanbieter mit sich bringen, wenn diese in finanzielle Schieflage geraten. Produkte werden dann nicht mehr weiterentwickelt und manchmal komplett eingestellt. In der Folge müssen dann wieder Investitionen für die Anschaffung und Implementierung der Software getätigt werden. Diese Gefahr wollten wir weitgehend vermindern.
Daneben ist die Mitbestimmung als Mitglied der Genossenschaft vorteilhaft.
Nicht nur bei genossenschaftlichen Entscheidungen werden Mitglieder aktiv eingebunden, sondern auch in den Entwicklungsprozess, z. B. der Entwicklung von Software.
Dies ermöglicht die Einflussnahme auf die Anwenderbezogenheit des Produkts.
Der immer größere Digitalisierungsgrad erfordert die Entwicklung und Weiterentwicklung von digitalen Produkten und Dienstleistungen. Damit einhergehend steigen auch die Kosten für derartige Produkte. Die genossenschaftliche Organisation ohne Gewinnorientierung und Kostenverteilung auf möglichst viele Mitglieder führt zur Kostenstabilität und Planbarkeit.
Haben Sie selbst schon einmal die Mitgliederhilfe in Anspruch genommen oder wurden durch die Genossenschaft anderweitig entlastet?
Bislang mussten wir die Mitgliederhilfe oder sonstige Entlastungen nicht in Anspruch nehmen.
Was würden Sie Kolleginnen und Kollegen mit auf den Weg geben, die es vielleicht eher als Hürde wahrnehmen, dass man erst Mitglied der Genossenschaft werden muss?
Neben der bereits oben erwähnten Insolvenzsicherheit sowie der Kostenplanbarkeit ist die Investition in die Genossenschaftsanteile nicht verloren. Die Genossenschaftsanteile werden bei Ausscheiden aus der Genossenschaft wieder ausbezahlt. Daneben erfolgen auch Rückvergütungen während der Mitgliedschaft, wenn erwirtschaftete Gewinne an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Auch bei größeren Kanzleien muss nur ein Genossenschaftsanteil einmalig erworben werden. Unter Abwägung der Vorteile ist dies eine überschaubare Investition.
Herr Dr. Wagner und Herr Fouquet, vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antworten.