Gedruckte Gesetzbücher gehören immer mehr der Vergangenheit an, denn moderne Technologien bieten weitaus komfortablere Lösungen. Eine dieser Lösungen ist das Online-Gesetzbuch LexMea: Die innovative kostenfreie Plattform ermöglicht es ihren Nutzern und Nutzerinnen, Normen online einzusehen, zu personalisieren und mit Anmerkungen zu versehen und Prüfungsschemata zu den wichtigsten Normen abzurufen. Im Interview erklärt Gründer Michael Strecker, wie LexMea nicht nur Studierenden, sondern auch Rechtsanwält:innen eine zuverlässige und benutzerfreundliche Alternative zu herkömmlichen Gesetzbüchern und Datenbanken bietet.
Herr Strecker, wer kann LexMea nutzen?
LexMea ist für jede Person, die Gesetze, Verordnungen, internationale Regelwerke oder Prüfungsschemata nachsehen möchte, kostenfrei nutzbar. Wer seine Normen in LexMea personalisiert, profitiert von automatischen Gesetzesupdates und Neuzuordnungen der angelegten Inhalte. So kann LexMea vom ersten Tag der Ausbildung bis zum Renteneintritt genutzt werden, ohne dass zwischendurch neue Gesetzbücher gekauft oder Inhalte manuell übertragen werden müssen.
Wir importieren unsere Normen täglich von der offiziellen Seite des Justizministeriums, sodass auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und andere Berufsträger eine dauerhafte Verlässlichkeit sichergestellt ist. Unser Anspruch ist es, ein für Studierende ansprechendes und modernes Design zu bieten und gleichzeitig die Verlässlichkeit in Bezug auf Normen und Inhalte, die Rechtsanwälte benötigen, zu gewährleisten.
Was unterscheidet LexMea von herkömmlichen juristischen Datenbanken/Online-Gesetzbüchern?
LexMea bietet im Unterschied zu herkömmlichen Gesetzbüchern deutlich mehr Bearbeitungsfunktionen: Unterstreichen, Markieren, Verlinkung zu anderen Normen setzen, Setzen von Lesezeichen zu Normen sowie Speichern von Kurznotizen oder ausführlichere Prüfungsschemata direkt an der passenden Norm oder an den jeweiligen Schriftsätzen. Zu zahlreichen Normen steht kostenfrei kondensiertes Prüfungswissen in Form von juristischen Prüfungsschemata mit Problemboxen und Definitionen bereit.
So verbindet lexmea.de die Funktion eines Online-Gesetzbuchs mit der von juristischen Datenbanken. Gesetzespersonalisierungen und Inhalte werden auf einer zentralen Übersichtsseite zusammengetragen – so behält man auf LexMea stets den Überblick im Paragrafen-Dschungel.
Welche Legal Tech-Tools brauche ich wirklich?
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Wie gewährleisten Sie bei LexMea die Sicherheit und Vertraulichkeit der von Nutzern gespeicherten Daten und Notizen?
Datenschutz und Datensicherheit haben bei LexMea höchste Priorität. LexMea verzichtet aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den Einsatz von Diensten wie Google Analytics oder der Facebook-Pixel. Nutzerdaten werden ausschließlich auf europäischen Servern gespeichert.
LexMea führt regelmäßig Backups aller auf der Website gespeicherten Daten auf separaten, europäischen Servern durch. So ist auch im unwahrscheinlichen Fall einer Beschädigung des Hauptservers eine Wiederherstellung jederzeit möglich. Zudem sichern wir unsere Seite dem Stand der Technik entsprechend gegen äußere Angriffe ab (z.B. DDOS-Schutz, Web Access Firewall). Außerdem können Nutzerinnen und Nutzer alle bei LexMea angelegten Inhalte als PDF herunterladen und bei sich lokal speichern.
Welche Funktionen sind für die Zukunft geplant?
Wir haben noch viel vor. Wir werden kontinuierlich weitere Gesetze, Funktionen und Inhalte zu LexMea hinzufügen. Hier ein paar Beispiele: Unser Content-Team arbeitet stetig an neuen Prüfungsschemata. In wenigen Tagen fügen wir zahlreiche Regelwerke des Völkerrechts hinzu. Unser Tech-Team arbeitet nun unter anderem am Import des Landesrechts. Künftig soll es Nutzenden zudem möglich sein, ihre Inhalte in selbst angelegten Teams teilen zu können.
Wie sehen Sie die Zukunft der juristischen Ausbildung und welche Rolle kann LexMea dabei spielen?
Die Prüfungsämter der Länder sind gerade schon dabei, nach und nach auf das elektronische Examen (E-Examen) umzustellen. Bisher können lediglich die Klausuren am Computer geschrieben werden. Jetzt müssen auch die Hilfsmittel digital zur Verfügung gestellt werden. Unser Ziel ist es, ein digitales, selbstaktualisierendes Tool zur Verfügung zu stellen, das Juristinnen und Juristen vom ersten Semester über beide Staatsprüfungen bis tief in die juristische Praxis medienbruchfrei nutzen können.
Bild: Adobe Stock/©AnyPic289
Michael B. Strecker ist gelernter Jurist und Politikwissenschaftler. Er arbeitete in unterschiedlichen Legal-Tech-Positionen - u.a. im Grundsatzreferat Digitalisierung des BMJ, für die Datenethikkommission, sowie derzeit in den letzten Zügen als Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung in Bielefeld (Prof. Dr. Wischmeyer). Hier kam auch die Idee zur Gründung LexMeas.