Harvey

Vom Pilotprojekt zum Kanzleistandard:
Zwei Jahre Harvey bei HEUKING

Die Software Harvey AI verspricht Kanzleien, juristische Arbeit mithilfe Künstlicher Intelligenz effizienter zu gestalten: Als digitaler Co-Pilot soll sie Anwältinnen und Anwälten bei juristischen Recherchen, der Analyse von Verträgen, der Erstellung von Dokumenten und Automatisierung komplexer Arbeitsabläufe unterstützen. Doch wie bewährt sich die KI-Lösung ganz konkret im Kanzleialltag? Wir haben Simon Ahammer, Director of Legal Tech and Digitalization bei HEUKING gefragt, welchen Nutzen sie der Kanzlei bringt und wo im täglichen Umgang mit KI weiterhin Grenzen liegen.  

Herr Ahammer, HEUKING startete 2024 mit rund 50 Nutzerinnen und Nutzern. Was war damals der Anlass für das Pilotprojekt?

Simon Ahammer: Im Juli 2024 haben wir Harvey AI zusammen mit Microsoft Copilot in einem Pilotprojekt eingeführt, damals mit rund 50 Nutzerinnen und Nutzern, überwiegend Partner und Anwälte. Der Anlass war klar: Die rapide Entwicklung von KI-Werkzeugen, die speziell für den Rechtsmarkt konzipiert sind, ließ sich nicht länger ignorieren. Unsere Erwartung war, dass KI vor allem repetitive Aufgaben beschleunigt und Kapazitäten für die eigentliche anwaltliche Kerntätigkeit freisetzt, strategische Beratung, Verhandlungsführung, Mandantenbegleitung. Diese Erwartung hat sich weitgehend bestätigt. Was wir unterschätzt hatten, war der Koordinationsaufwand bei zwei parallel eingesetzten Tools: Microsoft Copilot und Harvey. Nach Abschluss der Pilotphase zeigte sich, dass Harvey die wachsenden Anforderungen der Kanzlei deutlich besser erfüllte. 

Warum haben Sie Harvey nicht nur für Anwältinnen und Anwälte, sondern auch für Assistenzen, Business Services, wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Referendarinnen und Referendare geöffnet?

Die Entscheidung, Harvey nicht auf die Anwaltschaft zu beschränken, folgte einer einfachen Erkenntnis: Die bisherigen Erfahrungen aus der Pilotphase zeigten, dass das Tool auch außerhalb der rein anwaltlichen Tätigkeit erheblichen Nutzen stiftet. Assistenzen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Referendarinnen und Referendare sowie Business Services arbeiten nicht isoliert, sie sind integraler Bestandteil der Mandatsbearbeitung. Wenn nur ein Teil des Teams Zugang zu einem leistungsfähigen Werkzeug hat, entstehen unnötige Brüche im Workflow.

Da Harvey sich in Word und Outlook nutzen lässt, können nun alle Beschäftigten mit demselben Werkzeug arbeiten, was die Zusammenarbeit im Team einheitlicher macht und Reibungsverluste bei Übergaben reduziert. 

Für welche Aufgaben nutzen die verschiedenen Berufsgruppen Harvey heute konkret?

Die Einsatzbereiche sind so vielfältig wie die Aufgaben selbst. In der anwaltlichen Praxis kommt Harvey vor allem bei der Analyse und Zusammenfassung umfangreicher Dokumentenbestände zum Einsatz, bei der Recherche rechtlicher Fragen und bei der Erstellung juristischer Textentwürfe, etwa für Schriftsätze, Vertragsentwürfe oder Memoranden. Assistenzen nutzen Harvey für Übersetzungen, die Vorbereitung von Korrespondenz und die Erstellung von PowerPoint-Präsentationen für Mandantentermine. Auch Excel-Auswertungen lassen sich damit schneller anfertigen.  

Wissenschaftliche Mitarbeitende und Referendarinnen setzen das Tool gezielt für Rechercheaufgaben ein, etwa um Rechtsprechungslinien zu einem bestimmten Thema aufzubereiten oder um Literaturüberblicke zu erstellen. Business Services profitieren bei Aufgaben wie der internen Kommunikation, der Erstellung von Schulungsmaterialien oder bei Textentwürfen für das Marketing. Das gemeinsame Werkzeug sorgt dafür, dass alle Berufsgruppen auf demselben technischen Stand arbeiten und Arbeitsergebnisse nahtlos weitergegeben werden können. 

Nach der Öffnung stieg auch die Nutzung innerhalb der Anwaltsteams. Wie erklären Sie diesen Effekt?

Dieser Effekt hat uns selbst überrascht. Nachdem Harvey für alle Berufsgruppen geöffnet wurde, stieg die Nutzung innerhalb der Anwaltsteams spürbar an. Wir erklären das mit zwei Faktoren: Erstens entstand durch die breitere Verfügbarkeit eine höhere Sichtbarkeit des Tools im Kanzleialltag. Wenn Assistenzen und wissenschaftliche Mitarbeitende mit Harvey arbeiten und die Ergebnisse in die gemeinsame Mandatsarbeit einfließen, sehen auch Anwältinnen und Anwälte unmittelbar, was das Werkzeug leisten kann. Zweitens senkt der gemeinsame Zugang die Hemmschwelle: Man tauscht sich über Anwendungsfälle aus, teilt funktionierende Prompts und lernt voneinander. Die Zahl der Lizenzen hat sich gegenüber dem Pilotprojekt nahezu versechsfacht, und 85 Prozent der monatlich aktiven Nutzerinnen und Nutzer arbeiten wöchentlich mit Harvey. Das zeigt, dass das Tool nicht nur lizenziert, sondern tatsächlich genutzt wird, ein entscheidender Unterschied zu manchen anderen Digitalisierungsprojekten. 

Wie verändert der gemeinsame Zugang die Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft, Assistenz und Business Services? Welche Arbeitsschritte oder Übergaben laufen heute anders als vor dem Rollout?

Der gemeinsame Zugang verändert vor allem die Übergaben und die Abstimmung innerhalb der Teams. Früher mussten Arbeitsergebnisse oft in verschiedene Formate oder Systeme überführt werden, das kostete Zeit und war fehleranfällig. Heute arbeiten alle Beteiligten mit demselben Werkzeug in Word und Outlook, dort also, wo die Anwältinnen und Anwälte ohnehin arbeiten.

Eine Assistenz kann einen Dokumentenentwurf vorbereiten, den die Anwältin direkt weiterbearbeitet, ohne Medienbruch. Die Workflows werden damit einheitlicher und transparenter.

Auch die Kommunikation im Team profitiert: Wenn alle wissen, wie das Werkzeug funktioniert und was es kann, lassen sich Aufgaben klarer delegieren. Das reduziert Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Wir sehen hier einen echten Kulturwandel: Die Zusammenarbeit wird digitaler, aber auch direkter

HEUKING nutzt Harvey unter anderem im Browser, in Word und Outlook sowie für größere Dokumentenbestände und wiederkehrende Abläufe. Welche Funktionen werden besonders häufig genutzt und wo entsteht der größte Nutzen?

Die Integration in die Microsoft-365-Umgebung, also Word und Outlook, ist aus meiner Sicht der größte Hebel. Das Werkzeug ist dort verfügbar, wo Anwältinnen und Anwälte ohnehin den Großteil ihrer Arbeitszeit verbringen. Dadurch wird die Nutzung reibungsarm; man muss nicht zwischen Anwendungen wechseln oder Inhalte manuell kopieren. Im Browser nutzen wir Harvey vor allem für größere Recherche- und Analyseaufgaben, bei denen man mehrere Dokumente gleichzeitig verarbeitet. Der größte Nutzen entsteht bei der Dokumentenanalyse, also beim schnellen Erfassen umfangreicher Vertragswerke, Due-Diligence-Unterlagen oder Schriftsatzkonvolute. 

Welche Schulungen müssen Beschäftigte vor der Freischaltung absolvieren?

Vor der Freischaltung müssen alle Beschäftigten eine Einführungsschulung absolvieren. Diese vermittelt nicht nur die technische Bedienung, sondern vor allem den verantwortungsvollen Umgang mit dem Werkzeug.

Dazu gehören die Grundlagen der internen KI-Richtlinie, die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Pflicht zur Endkontrolle aller KI-generierten Inhalte. Die Schulungsangebote sind nach Berufsgruppen differenziert: Für die Anwaltschaft liegt der Fokus stärker auf der rechtlichen Einordnung, dem berufsrechtlichen Rahmen und der eigenverantwortlichen Prüfung nach § 43 BRAO. Assistenzen und Business Services erhalten einen stärkeren Praxisbezug, etwa zu typischen Anwendungsfällen wie Übersetzungen, Präsentationen oder Dokumentenvorbereitung. Seit dem 2. Februar 2025 besteht zudem eine Schulungspflicht nach Art. 4 der europäischen KI-Verordnung. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Teilnahme an einer Veranstaltung, sondern ein Kompetenzniveau, das zu Aufgabe und Risikokontext passt, und dessen Nachweis. Die Schulungen werden daher fortlaufend aktualisiert und ergänzt. 

Welche Punkte regelt Ihre interne KI-Richtlinie – und wie sorgen Sie dafür, dass die Regeln im Alltag eingehalten werden?

Unsere interne KI-Richtlinie definiert verbindlich, welche Werkzeuge für den Kanzleieinsatz freigegeben sind und unter welchen Bedingungen sie genutzt werden dürfen. Die wichtigsten Punkte: Es dürfen ausschließlich freigegebene Werkzeuge mit berufsrechtskonformer Konfiguration eingesetzt werden, also solche, bei denen vertraglich ausgeschlossen ist, dass Mandatsdaten zur Modellverbesserung verwendet werden. Die Richtlinie legt fest, welche Inhalte eingegeben werden dürfen und welche nicht. Jedes KI-generierte Arbeitsergebnis muss vor der Verwendung in der Mandatsarbeit eigenverantwortlich geprüft werden.

Der Deutsche Anwaltverein hat es treffend formuliert: Wer KI nicht aktiv steuert, riskiert unkontrollierten Einsatz durch Mitarbeitende, das ist berufsrechtlich gefährlicher als ein bewusster, geregelter Einsatz. Das Berufsrecht fordert nicht Abstinenz, sondern Governance.

Genau diesem Grundsatz folgt unsere Richtlinie. 

Wie gehen Sie beim Einsatz von Harvey mit Datenschutz, Verschwiegenheit und vertraulichen Mandatsdaten um?

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO gilt uneingeschränkt, auch bei der Nutzung von KI-Tools. Das bedeutet konkret: Es dürfen nur Werkzeuge eingesetzt werden, bei denen vertraglich ausgeschlossen ist, dass Mandatsdaten zur Modellverbesserung verwendet oder weitergegeben werden. Harvey erfüllt diese Anforderung. Unsere interne Richtlinie regelt daher klar, welche Inhalte eingegeben werden dürfen: Grundsätzlich können alle mandatsbezogenen Informationen in Harvey verarbeitet werden. Öffentliche, nicht freigegebene KI-Werkzeuge wie ChatGPT dürfen hingegen nicht verwendet werden. Darüber hinaus gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht, genügt allein aber nicht; erforderlich sind zusätzlich eine ausdrückliche Verschwiegenheitsverpflichtung und eine Zweckbindung für Mandatsdaten

Jedes Ergebnis wird vor der Nutzung in der Mandatsarbeit geprüft. Wie ist diese Prüfung organisiert, besonders wenn Assistenzen oder andere nicht anwaltliche Beschäftigte mit Harvey arbeiten?

Die eigenverantwortliche Prüfung und Endkontrolle aller KI-generierten Inhalte ist berufsrechtlich zwingend. Die Prüfung ist daher nicht optional, sondern Kernaufgabe. Organisatorisch ist klar geregelt: Wenn Assistenzen oder andere nicht anwaltliche Beschäftigte mit Harvey arbeiten, erfolgt die abschließende Kontrolle durch eine Anwältin oder einen Anwalt, bevor das Ergebnis in die Mandatsarbeit einfließt. Die Verantwortung verbleibt damit bei der Berufsträgerschaft, dort, wo sie berufsrechtlich hingehört. Das ist kein Misstrauen gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, sondern eine Strukturentscheidung, die der berufsrechtlichen Systematik entspricht. 

Die Zahl der Lizenzen hat sich nahezu versechsfacht, und 85 Prozent der monatlich aktiven Nutzerinnen und Nutzer arbeiten wöchentlich mit Harvey. Wie viele Lizenzen gibt es heute genau und welche weiteren Kennzahlen nutzen Sie, um den Erfolg zu bewerten?

Die Zahl der Lizenzen kanzleiweit liegt über 1000 und 85 Prozent der monatlich aktiven Nutzerinnen und Nutzer arbeiten wöchentlich mit Harvey. Das ist für uns die wichtigste Kennzahl: Sie zeigt, dass das Tool nicht nur verteilt, sondern tatsächlich in den Arbeitsalltag integriert wurde. Zusätzlich nutzen wir ein Feedbacksystem, über das alle Nutzenden die Leistung des Tools bewerten und neue Einsatzbereiche vorschlagen können. So erhalten wir qualitative Rückmeldungen, die wir mit den quantitativen Nutzungsdaten abgleichen. Langfristig werden wir auch die Auswirkungen auf Bearbeitungszeiten und Mandatszufriedenheit beobachten, allerdings sind solche Effekte schwer zu isolieren, weil viele Faktoren zusammenwirken. 

Wo stößt Harvey im Kanzleialltag an Grenzen?

Harvey ist ein leistungsfähiges Werkzeug, aber kein Ersatz für anwaltliche Expertise. Die wichtigste Grenze liegt bei der Verlässlichkeit von Quellen.

Eine weitere Grenze liegt bei hochkomplexen, erstmaligen Fragestellungen, bei denen es keine etablierten Muster gibt, hier bleibt die strategische Einordnung durch erfahrene Anwältinnen und Anwälte unersetzlich.

Falsche Erwartungen gab es vor allem in der Anfangsphase: Manche Kolleginnen und Kollegen erwarteten, dass Harvey fertige Schriftsätze liefert, die ohne Nachbearbeitung verwendbar sind. Das ist nicht der Fall, und sollte es auch nicht sein. KI liefert Entwürfe, Zusammenfassungen und Vorschläge, die eine qualifizierte Grundlage bilden, aber immer fachlich bewertet werden müssen. 

Verändert der breite KI-Einsatz die Aufgaben von Anwältinnen und Anwälten, Assistenzen und Business Services?

Der breite KI-Einsatz verschiebt das Anforderungsprofil deutlich. Für Anwältinnen und Anwälte wird die strategische Einordnung, Verhandlungsführung, Risikoabwägung unter Unsicherheit und die persönliche Mandantenbegleitung noch wichtiger, das sind die Bereiche, in denen KI strukturell nicht replizieren kann. Fachanwälte mit vertieftem Spezialisierungswissen sind am stärksten vor Substitution geschützt. Der Wert anwaltlicher Arbeit definiert sich künftig stärker über diese Fähigkeiten als über reine Textproduktion.  

Für Assistenzen und Business Services bedeutet der KI-Einsatz eine Aufwertung: Sie können qualifizierte Vorarbeiten leisten, die früher Anwaltsstunden gebunden hätten. Das erfordert allerdings neue Kompetenzen, insbesondere die Fähigkeit, KI-Ergebnisse kritisch einzuordnen und mit dem Kontext des Mandats abzugleichen. Für alle Berufsgruppen gilt:

Die freigewordene Zeit muss in wertschöpfende Tätigkeiten fließen, sonst entsteht kein Mehrwert, sondern Leerlauf.

Die quartalsweise Selbstprüfung, die wir im Rahmen unserer KI-Strategie eingeführt haben, adressiert genau diese Frage: Welchen neuen Wertbeitrag habe ich entwickelt, den KI nicht erbringen kann? 

Was würden Sie anderen Kanzleien empfehlen, die nach ersten Pilotprojekten vor einem breiteren Rollout stehen? Und welche nächsten Schritte plant HEUKING beim Einsatz von Harvey?

Drei Empfehlungen aus unserer Erfahrung: Erstens, nicht zu lange pilotieren. Isolierte Pilotprojekte ohne Anschluss an den Regelbetrieb binden Ressourcen und erzeugen keine nachhaltige Veränderung. Zweitens, Governance von Anfang an mitdenken. Drittens, alle Berufsgruppen einbinden. Der gemeinsame Zugang zu einem leistungsfähigen Werkzeug verändert die Zusammenarbeit positiv und hebt die Basisfähigkeit der gesamten Organisation an. Unsere nächsten Schritte bei HEUKING: Wir werden die Governance weiter professionalisieren, die Schulungsformate ausbauen und prüfen, wie sich alternative Vergütungsmodelle auf Basis der gewonnenen Erfahrungsdaten entwickeln lassen. 

Denn eines ist klar: Das Stundenhonorar belohnt (auch) Langsamkeit, während KI die Effizienz steigert. 

Diese Spannung wird uns in den kommenden Jahren beschäftigen. 

Herr Ahammer, vielen Dank für das Interview! 

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Simon Ahammerist Director of Legal Tech and Digitalization bei HEUKING. Er verfügt über langjährigeErfahrung in der nationalen und internationalen Rechtsberatungsbranche und kommt von Latham & Watkins, wo er zuletzt die Position des Innovation and Technology Solutions Attorney innehatte. Simon Ahammer bringt mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt und umfangreiche Erfahrungen in der Software-Entwicklung mit. 

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