Die Website HEREDITAS informiert (angehende) Erben praxisnah über zentrale Fragen des Erbrechts – von der Erbengemeinschaft über die Nachlassplanung bis zur Enterbung. Websitegründer und Jurist Dr. Stephan Seitz hat die Inhalte der Plattform mithilfe von KI ausgewertet und daraus den Erb-Assistenten „Herbert“ entwickelt, der Fragen zu unterschiedlichen Erbszenarien beantworten soll. Im Interview erklärt er, wie der Assistent entstanden ist und welche Erkenntnisse sich aus den Fragen der Nutzerinnen und Nutzer für den quartalsweise erscheinenden „Erben-Monitor” zu Erbengemeinschaften, Erbstreitigkeiten und aktuellen Trends gewinnen lassen.
Herr Dr. Seitz, was war der Anlass für den HEREDITAS » Erb-Assistenten und später für den Erben-Monitor, der die Erkenntnisse aus den Anfragen der Nutzer dokumentiert?
Dr. Stephan Seitz: HEREDITAS beantwortet seit Jahren die juristischen Grundlagen rund um die Erbengemeinschaft. Dabei zeigte sich ein Muster: Die Leser finden den passenden Artikel, aber nicht die Antwort auf ihre konkrete Konstellation. Der Erb-Assistent macht deshalb den gesamten redaktionellen Inhalt der Website für die jeweilige Frage auswertbar. Der Erben-Monitor entstand danach fast zwangsläufig:
Die anonymisierten Fragen zeigen ungefiltert, was Erben wirklich bewegt — nicht, was Umfragen oder Redaktionen vermuten. Daraus habe ich eine dokumentierte Studienreihe mit fester Methodik gemacht.
Was passiert, nachdem ein Nutzer eine Frage eingibt?
Der Nutzer tippt seine Frage frei ein; der Assistent beantwortet sie auf Basis des redaktionellen Website-Inhalts — als allgemeine Information, nicht als Einzelfallberatung. Schon vor der Verarbeitung der Eingabe werden persönliche Angaben maskiert. Für den Monitor exportiere ich das Fragen-Log einmal je Datenjahr und lasse es durch eine feste Filterkette laufen: Aus 19.591 Chat-Beiträgen des ersten Datenjahres bleiben 6.064 frei formulierte Fragen — Rechner-Eingaben, Button-Klicks, Spam und Dubletten fallen raus.
Publiziert sind 5.806 Fragen von 3.249 Nutzern (Juli 2025 bis Juni 2026): selbst formuliert, nicht über einen vorgeschlagenen Frage-Chip angestoßen — systemangestoßene Fragen werte ich nur intern aus. Jede einzelne Frage wird gegen ein festes Kategorienschema klassifiziert.
Welche KI-Systeme oder Modelle nutzen Sie für die Beantwortung und für die Auswertung? Welche Aufgaben übernimmt welches System?
Drei getrennte Rollen — bewusst nicht alles aus einem Haus. Im Chat antwortet Claude mit Sonnet auf Basis des redaktionellen Inhalts. Die Klassifikation im Monitor übernimmt GPT-5.4 von OpenAI mit versioniertem Prompt. Weil Sprachmodelle nicht perfekt deterministisch sind, läuft jede Frage zweimal durch — weichen die beiden Läufe voneinander ab, entscheidet ein dritter per Mehrheit. Das fertige Register wird anschließend unabhängig gegengeprüft: o3 liefert für eine Stichprobe eine Zweitmeinung, und Claude entscheidet als anbieterfremde Instanz die Fälle, in denen Register und Zweitmeinung auseinanderliegen. Modell und Prompt-Version sind für jeden Lauf dokumentiert.
Welche Daten werden gespeichert? Wie gehen Sie mit Namen, Adressen oder anderen persönlichen Angaben um?
Die Anonymisierung erfolgt vor der Verarbeitung: E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Bankverbindungen, Adressen, Postleitzahlen und Datumsangaben werden automatisch durch Platzhalter ersetzt. Eine Registrierung gibt es nicht; ein gekürzter Einweg-Hash zählt nur, wie viele Fragen vom selben Nutzer stammen. Vor jeder Publikation läuft zusätzlich ein automatisierter Scan über den gesamten Fragenbestand, der verbliebene persönliche Angaben — etwa Namen — aufspürt; die Funde entferne ich. Nach meiner Bewertung besteht damit kein Personenbezug mehr; die anonymisierten Fragen bleiben dauerhaft erhalten — als Basis der Jahresvergleiche.
Wie haben Sie die zwölf Themenfelder festgelegt?
Die Themenlandschaft habe ich einmalig explorativ per Embedding-Clustering vermessen und daraus ein festes Schema abgeleitet: zwölf Hauptkategorien mit schriftlichen Definitionen, Beispielen und Abgrenzungsregeln, bei der Immobilie zusätzlich Subkategorien. Jede Frage bekommt genau eine Hauptkategorie — die Anteile summieren sich auf 100 Prozent. Ob ein Konflikt geschildert wird, ist ein eigenes, unabhängiges Merkmal mit klassifiziertem Anlass. Bei Mehrthemen-Fragen entscheiden die Abgrenzungsregeln, was dominiert.
Wie läuft die Gegenprüfung ab, worin unterscheidet sich das zweite System, wann gilt ein Fall als strittig — und wie viele Fälle wurden redaktionell entschieden, nach welchen Regeln?
Wichtig ist die Trennung zweier Stufen. Der doppelte Lauf bei der Klassifikation fängt nur Zufallsschwankungen desselben Modells ab. Die Gegenprüfung testet etwas anderes: ob das fertige Register der Kontrolle durch ein fremdes Modell standhält. Dafür klassifiziert o3 eine Zufallsstichprobe von 300 Fragen mit einem unabhängig formulierten Prompt — damit beide Systeme nicht dieselben blinden Flecken haben. Strittig ist ein Fall, wenn Register und Zweitrater auseinanderliegen: bei der Grundstudie 2026 genau 101 Fälle. Jeden einzelnen hat Claude anhand des schriftlichen Schemas entschieden, jedes Urteil ist dokumentiert. Zeigten sich dabei systematische Fehlermuster, wurde die betroffene Zone im gesamten Register neu klassifiziert — bei dieser Ausgabe 620 geprüfte, 267 korrigierte Fragen.
Wie prüfen Sie, ob die Zuordnung und die Konflikterkennung zuverlässig sind? Arbeiten Sie mit Stichproben, Fehlerquoten oder anderen festen Kontrollen?
Drei feste Kontrollen. Stabilität: Jede Frage wird doppelt klassifiziert — über 91 Prozent landen bei Wiederholung in derselben Kategorie, beim Konfliktanlass 98 Prozent; die Restvarianz betrifft Grenzfälle zwischen Nachbarkategorien, genau dafür gibt es den Mehrheitsentscheid. Gegenprüfung: Aus Zweitrater und Adjudikation schätze ich die Güte auf rund 91 Prozent bei der Themenzuordnung und 95 Prozent bei der Konflikterkennung. Statistik: Alle Anteile rechne ich mit Konfidenzintervallen (maximal ±1,4 Prozentpunkte) — sie stehen nicht für einen Stichprobenfehler, ausgewertet wird ja jede Frage, sondern dafür, dass ein Jahresfenster nur einen Ausschnitt des fortlaufenden Fragenstroms abbildet.
Welche Ergebnisse der 5.806 Fragen haben Sie selbst am meisten überrascht?
Drei Befunde. Erstens der Widerspruch zur Umfragewelt: In Umfragen wollen rund 72 Prozent der Erben die geerbte Immobilie behalten.
In den echten Fragen sucht kaum jemand nach Vermietung oder Selbstnutzung — Alltagsthema Nummer eins ist die Nutzung (wer wohnt darin, wer zahlt?), mehr als doppelt so oft wie der Verkauf (34 zu 15 Prozent der Immobilienfragen).
Zwei verschiedene Messgrößen — erklärte Absicht dort, echtes Frageverhalten hier —, aber gerade deshalb ist der Kontrast auffällig. Wo Erben dagegen handeln wollen, ist das Ziel eindeutig der Exit: Verkaufen wird 7,6-mal so oft erwähnt wie Vermieten.
Zweitens: Gestritten wird über die Unterschrift, nicht über das Schweigen — die blockierte Mitwirkung ist mit 30 Prozent der häufigste Konfliktanlass, 2,5-mal so oft wie die Funkstille (12 Prozent).
Drittens, für Juristinnen und Juristen am interessantesten: Der Pflichtteil ist das konfliktärmste große Themenfeld — der Berechtigte ist nicht Mitglied der Erbengemeinschaft (§ 2303 BGB) und braucht von der Gegenseite fast nichts außer Auskunft und Zahlung. Konflikte entzünden sich folgerichtig fast nur an der verweigerten Auskunft (§ 2314 BGB).
Welche Verzerrungen kann die Datenquelle verursachen? Welche Aussagen darf man aus den Zahlen gerade nicht ableiten?
Die wichtigste Grenze ist die Selektion: Die Nutzer sind online-affin und typischerweise in der Selbsthilfe-Phase — hocheskalierte Fälle sitzen beim Anwalt oder der Anwältin, nicht im Chat. Gemessen werden außerdem Schilderungen, nicht der wahre Zustand eines Erbfalls.
Wie stellen Sie sicher, dass der Erb-Assistent allgemeine Informationen gibt und keine unzulässige oder falsche Einzelfallberatung leistet?
Auf drei Ebenen. Erstens die Inhaltsbasis: Der Assistent antwortet entlang des redaktionell geprüften Website-Inhalts, nicht frei aus dem Weltwissen des Modells. Zweitens die Systemregeln: Einzelfallberatung ist ausdrücklich verboten — keine Empfehlungen, keine Erfolgsprognosen. Drittens verlasse ich mich darauf nicht: Wer seinen konkreten Fall schildert, bekommt den Hinweis angehängt, dass dies allgemeine Information ist und die verbindliche Einschätzung zu Rechtsanwalt oder Steuerberater gehört.
Was können Kanzleien, Beratungsstellen und juristische Fachportale aus den Nutzerfragen lernen? Lassen sich daraus neue Inhalte, Beratungsangebote oder digitale Dienste entwickeln?
Die Fragen zeigen die Phase vor der Mandatierung — was Menschen wissen wollen, bevor sie zum Anwalt oder zur Anwältin gehen.
Für Inhalte: Die häufigsten Themenfelder sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die häufigsten Erstberatungsfragen — wer sie auf der eigenen Website verständlich beantwortet, wird gefunden.
Für das Erstgespräch: Häufigster Konfliktanlass ist die blockierte Mitwirkung — die Werkzeuge dagegen (Abschichtung, Erbteilverkauf, Mediation, Teilungsklage) gehören strukturiert in die Beratung. Für digitale Dienste: Die konfliktärmsten Fragen sind Rechenfragen — strukturierte Selbst-Information senkt die Schwelle, und Mandanten kommen vorbereiteter ins Gespräch.
Welche wirtschaftlichen Interessen sind mit dem Assistenten und dem Erben-Monitor verbunden?
Ratgeber und Assistent sind für Nutzer kostenlos; finanziert wird das Angebot unter anderem über Partner — wer etwa seinen Erbteil verkaufen möchte, kann sich vermitteln lassen. Der Monitor ist davon methodisch getrennt: Er misst, was gefragt wird — nicht, was ich empfehle.
Welche Auswertungen planen Sie als Nächstes?
Der Monitor erscheint quartalsweise. Als Nächstes kommt im vierten Quartal 2026 eine Fokusstudie zur Immobilie in der Erbengemeinschaft — Arbeitstitel 'Verkaufen schlägt Vermieten' —, Anfang 2027 folgt 'Die blockierten Konten'. Die Methodik bleibt dabei bewusst konstant: Alle Ausgaben eines Monitor-Jahres rechnen auf der eingefrorenen Datenbasis der Grundstudie, das Kategorienschema ist die Konstante, Erweiterungen sind nur additiv und versioniert. Die ersten echten Jahresvergleiche liefert die Grundstudie 2027.
Quelle der im Interview genannten Zahlen: Dr. Stephan Seitz, HEREDITAS » Erben-Monitor, Ausgabe Q3/2026.
Dr. Stephan Seitz ist Gründer und Inhaber von HEREDITAS » Ratgeber Erbengemeinschaft (ratgeber-erbengemeinschaft.de). Die Website bietet juristische Grundlagen, Praxistipps, Online-Rechner und den KI-gestützten Erb-Assistenten rund um Erbschaft und Erbengemeinschaft. Mit dem HEREDITAS » Erben-Monitor wertet er quartalsweise die echten, anonymisierten Fragen der Nutzer als fortlaufende Studienreihe aus.







