In ChatGPT ließen sich bisher eigene GPTs bauen, etwa für Mandantenanschreiben, für Schriftsatzbausteine oder für die erste Sortierung eines Sachverhalts. OpenAI plant, diese GPTs am 11. Dezember 2026 einzustellen. Wer sie im Alltag einsetzt, sollte die verbleibenden Wochen für eine geordnete Umstellung nutzen und nicht erst im Dezember merken, dass ein gewohnter Arbeitsschritt fehlt.
Offenlegung vorweg: Ich baue und betreibe mit Fudaut KI-Abläufe für Kanzleien; die Umstellung solcher GPTs und der Neubau von Anbindungen gehören zu meinem Angebot. Alle Angaben zu OpenAI stammen aus den Hilfeseiten „Custom GPT retirement and migration FAQ“ (help.openai.com/en/articles/20001519-custom-gpt-retirement-and-migration-faq) und „Creating and editing GPTs“ (help.openai.com/en/articles/8554397-creating-and-editing-gpts) sowie der Übersicht der API-Abkündigungen (developers.openai.com/api/docs/deprecations), alle gelesen am 2. November 2026.
Was OpenAI angekündigt hat
Eigene GPTs sollen laut OpenAI am 11. Dezember 2026 enden, und zwar in allen ChatGPT-Tarifen. Maßgeblich ist laut OpenAI aber der Hinweis im eigenen Konto oder Arbeitsbereich, auch wenn er einen anderen Zeitplan nennt. Enterprise-Arbeitsbereiche mit einem genehmigten Aufschub haben bis zum 11. Februar 2027 Zeit. Als Nachfolger sieht OpenAI sogenannte Plugins vor, in die sich ein GPT umziehen lässt.
Bis zum Stichtag bleiben bestehende GPTs nutzbar. Frühere Unterhaltungen mit einem GPT bleiben auch danach abrufbar. Die Umzugsfunktion kann je Konto zu unterschiedlichen Zeiten kommen. Für betroffene Enterprise-Arbeitsbereiche gilt außerdem: Seit dem 26. Oktober lassen sich dort laut OpenAI keine neuen GPTs mehr anlegen. Bestehende, noch nicht umgezogene GPTs lassen sich dort weiter bearbeiten. In privaten Konten (Free, Go, Plus und Pro) lassen sich laut OpenAI keine neuen GPTs mehr erstellen oder veröffentlichen; bestehende lassen sich dort weiter bearbeiten, soweit Tarif und Rechte es erlauben.
Woran Sie erkennen, ob Ihre Kanzlei betroffen ist
Für die erste Einordnung genügen diese Fragen.
Erstens: Hat jemand in der Kanzlei selbst einen GPT gebaut? Dann liegt die Umstellung bei Ihnen. Sie läuft über den Bereich „My GPTs“ in dem Konto oder Arbeitsbereich, in dem der GPT angelegt wurde, auch wenn er heute aus einem anderen Konto genutzt wird. Hat ihn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im eigenen Konto gebaut, muss der Umzug aus diesem Konto kommen. Liegt der GPT in einem Enterprise-Arbeitsbereich, kann das auch ein Admin übernehmen; für Business-Arbeitsbereiche hat OpenAI dazu bisher nichts veröffentlicht.
Zweitens: Nutzen Sie GPTs, die andere gebaut haben, etwa Verlage, Softwareanbieter oder Kolleginnen und Kollegen? Dann ziehen nicht Sie um, sondern wer den GPT gebaut hat; wer einen GPT nur nutzen darf, kann ihn nicht selbst umziehen. Fragen Sie nach, ob und wann es einen Ersatz gibt und ob Sie Zugriff darauf bekommen.
Drittens: Hängt an einem GPT eine eigene Aktion, also eine im GPT selbst eingerichtete Schnittstelle zu einem anderen Programm, etwa zu einer Kanzleisoftware? Das ist der heikelste Fall, dazu gleich mehr. Apps, die in ChatGPT verbunden sind, sind etwas anderes: Sie kommen beim Umzug mit, brauchen aber weiter ihren eigenen Zugang.
Was beim Umzug mitkommt und was nicht
Beim Umzug werden die Anweisungen eines GPT zu einem Skill im neuen Plugin, also zu einer gespeicherten Arbeitsanweisung. Die Wissensdateien werden in dessen Referenzdateien kopiert, und verbundene Apps werden übernommen.
Einiges bleibt zurück. Das im GPT gewählte Modell wird nicht übernommen, ebenso wenig Entwürfe und unveröffentlichte Änderungen, denn der Umzug nimmt die zuletzt veröffentlichte Fassung. Auch eigene Aktionen ziehen nicht mit um: Was davon abhängt, funktioniert im Plugin erst, wenn die Anbindung neu eingerichtet ist. Dafür können laut OpenAI ein eigener MCP-Server und technische Einrichtung nötig sein. MCP steht für Model Context Protocol, einen offenen Standard, über den KI-Anwendungen an andere Programme angebunden werden. Ob eigene Anbindungen überhaupt möglich sind, hängt laut OpenAI davon ab, was das Konto oder der Arbeitsbereich zulässt.
Außerdem gilt: Nach dem Umzug bleibt der alte GPT bis zum Stichtag nutzbar, lässt sich aber weder bearbeiten noch löschen. Und das neue Plugin ist zunächst privat: Wer den GPT bisher nutzte, bekommt nicht von selbst Zugriff darauf, und eine öffentliche Freigabe des GPT wird nicht übernommen. In verwalteten Arbeitsbereichen lässt sich beim Teilen der bisherige Nutzerkreis des GPT vorbefüllen; freigegeben ist das Plugin aber erst nach Bestätigung.
Ein Fahrplan bis zum 11. Dezember
- Bestandsaufnahme: Welche GPTs nutzt die Kanzlei, wer hat sie gebaut, wer arbeitet täglich damit, und welche hängen an einer eigenen Aktion? Eine kurze Liste mit diesen Spalten reicht.
- Anbindungen planen: Für GPTs mit eigenen Aktionen rät OpenAI, zusätzliche Zeit einzuplanen. Klären Sie früh, ob eine vorhandene App die Aufgabe übernimmt oder ob die Anbindung neu gebaut werden muss, wer sie danach betreut und welche Rechte sie bekommt. Laut OpenAI sollte man nicht davon ausgehen, dass eine neu gebaute Anbindung alles kann, was die alte Aktion konnte; testen Sie sie, bevor Sie umstellen.
- Prüffälle sichern: Legen Sie für jeden wichtigen GPT einige typische Anfragen und mindestens einen schwierigeren Fall ab, samt den bisherigen Antworten. Daran lässt sich messen, ob der Ersatz gleich gut arbeitet; laut OpenAI kann ein umgezogenes Plugin anders antworten.
- Aufräumen, veröffentlichen, erst dann umziehen: Weil der Umzug die Wissensdateien kopiert und sich der alte GPT danach nicht mehr löschen lässt, entscheiden Sie vorher, welche Dateien das Plugin wirklich braucht, gerade bei Unterlagen mit Mandatsbezug. Werden solche Unterlagen kopiert oder baut ein externer Dienstleister eine Anbindung an die Kanzleisoftware, kommen § 43e BRAO (unter anderem ein Vertrag in Textform, der den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet, und bei Diensten im Ausland ein vergleichbarer Geheimnisschutz) und Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung) in Betracht. Veröffentlichen heißt hier nicht, den GPT öffentlich zu teilen. Einen nie veröffentlichten Entwurf in einem privaten Konto sichern Sie besser selbst, also dessen Anweisungen und Dateien kopieren: Der Umzug nimmt nur die veröffentlichte Fassung, und neue GPTs lassen sich dort laut OpenAI nicht mehr veröffentlichen.
- Den Ersatz prüfen, bevor andere ihn nutzen: Die gesicherten Prüffälle durchlaufen lassen, Anweisungen und Referenzdateien durchsehen und das Plugin erst danach für das Team freigeben; OpenAI rät, sich vor dem Wechsel zu vergewissern, dass Kolleginnen und Kollegen den Ersatz nutzen können. Zeigen Sie dem Team auch, wie man das Plugin aufruft, in ChatGPT etwa über eine Erwähnung mit @, denn es wird nicht bei jeder Anfrage von selbst genutzt.
Weitere Fristen betreffen Abläufe, die über die Programmierschnittstelle von OpenAI laufen, etwa mit Automatisierungswerkzeugen wie n8n oder Make. Dort hat OpenAI angekündigt, ältere Modellstände von GPT-5 und o3 am selben 11. Dezember zu entfernen, und zwar auch unter Kurznamen wie „gpt-5“, „gpt-5-mini“ oder „o3“, und bestimmte Stände von GPT-4o und GPT-4.1, jeweils einschließlich der mini-Variante, am 14. Januar 2027.
Die Frage hinter der Umstellung
Ein GPT, mit dem eine Kanzlei arbeitet, ist ein Arbeitsmittel: Es braucht jemanden, der es pflegt, und eine Regel, wer Ergebnisse vor dem Versand prüft. Wer die Fragen oben jetzt für jeden GPT beantwortet, zieht nicht nur um, sondern weiß danach, welche Abläufe die Kanzlei wirklich trägt.
Ilia Isakov baut und betreibt mit Fudaut KI-Abläufe für Kanzleien und Unternehmen.
Bild: KI-generiert mit ChatGPT
Ilia Isakov ist Gründer von Fudaut.Fudautbaut und betreibt individuelle Automatisierung für Kanzleien und den Mittelstand: einmal sauber gebaut, danach dauerhaft betrieben, mit Überwachung, Wartung und klarer Zuständigkeit.







