Wer sich als Anwalt bzw. Anwältin effizient vermarkten will, um an Mandate zu gelangen, kommt am Internet heute nicht mehr vorbei – das ist klar. Aber wie fängt man mit digitalem Marketing für die Kanzlei an? Welche Marketingkanäle machen Sinn, welche nicht – vor allem, wenn man eine Kanzlei neu gründet? Ich verrate Ihnen die drei wichtigsten „Kanäle“, auf die Sie bei der Kanzleigründung setzen sollten.
1. Website: Dreh- und Angelpunkt des Marketings
Eine Website ist der Dreh- und Angelpunkt Ihres gesamten Marketings. Denn alle Marketingmaßnahmen „enden“ auf der Website – im Internet (Suchdienst, Google etc.), aber auch im realen Leben (Empfehlungen, Visitenkarte etc.). Eine Website ist also ein Muss! Die Möglichkeiten sind hier sehr unterschiedlich:
- Mit etwas Geschick kann man sich mit Website-Baukästen (auch von Internetanbietern) selbst eine Website zusammenstellen – das ist die günstigste Variante.
- Alternativ kann man sich von einer Agentur eine sog. Template (z. B. WordPress) auf die eigenen Bedürfnisse anpassen lassen. Das ist etwas preisintensiver, aber kann sich durchaus lohnen, weil Sie ggf. auch Unterstützung bei der Gestaltung erhalten (Struktur & Inhalte).
- Last but not least können Sie sich ein Website-Layout individuell entwerfen und programmieren lassen. Das kostet zwar in der Regel gutes Geld, lohnt sich dann aber auch: Hier wird alles exakt an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst.
2. Anwaltssuchdienst: Ein Profil macht Sinn
Der Ruf der Anwaltssuchdienste ist oft nicht sonderlich gut, meiner Meinung nach häufig zu Unrecht. Denn grundsätzlich verfügen Anwaltssuchdienste wie anwalt.de, anwaltssuchservice.de, anwalt24.de etc. über eine gute Suchmaschinenoptimierung, sind also bei Google-Suchanfragen zu bestimmten Begriffen wie „Strafverteidiger München“ gut auffindbar. Außerdem sind die Profile wie eine zusätzliche Mini-Website: Hier können Sie sich mit Bild und Text vorstellen.
Die Suchdienste sind allerdings nicht alle gleich gut bei Google auffindbar. Welcher Suchdienst in Ihrem Bereich und in Ihrer Stadt gut auffindbar ist, können Sie ganz einfach testen: Googlen Sie einmal, was Sie suchen würden, wenn man Sie finden soll, also z. B. „Anwalt Familienrecht München“ oder „Anwalt Scheidung Hamburg“. Sehen Sie dann nach, welcher Suchdienst dazu gut gelistet ist und schauen Sie sich das Angebot des Suchdienstes genau an. Vor allem sollten Sie die Möglichkeit haben, selbst Beiträge über das Profil zu veröffentlichen! Denn tun Sie das, erhöht das enorm die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit diesen Beiträgen bei Google gefunden werden. Und genau das macht Suchdienstprofile dann effizient. Wenn Sie nicht damit arbeiten, bringen sie auch nichts …
3. Social Media: Viel Arbeit, aber wenige Kosten
Social Media – lange für die Rechtsberatungsbranche belächelt, aber heute aus einer effizienten Marketingstrategie nicht mehr wegzudenken. Und: Social Media macht zwar Arbeit, ist aber nicht teuer. Gerade am Anfang mit wenig Geld und viel Zeit keine schlechte Kombination. (Hat man später Erfahrung im Umgang mit den sozialen Medien, nimmt der Zeitaufwand deutlich ab – da kann ich beruhigen!)
Aber Social Media ist nicht gleich Social Media. Je nachdem, an wen man sich mit seinem Beratungsangebot wendet, ist der eine oder der andere Social-Media-Kanal besser oder weniger gut geeignet.
Facebook und Instagram sind Kanäle für die klassische sog. „B2C“- Kommunikation – also die Vermarktung von Rechtsberatung an Privatpersonen („business to consumer“). Rechtsbereiche wie Familienrecht, Arbeitsrecht (Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen) und Medizinrecht (Patienten/ Patientinnen), aber auch Strafrecht, Mietrecht, Einkommensteuerrecht oder Verkehrsrecht sind sehr gut geeignet, um Personen auf diesen Plattformen anzusprechen. Eine Kollegin, die in den sozialen Medien wirklich gute Arbeit macht, ist z. B. RAin Therese Frank aus Wien. Ihr Instagram-Profil finden Sie unter @ra_therese_frank.
Anders funktioniert die Plattform LinkedIn. Diese Plattform ist ein echtes B2B-Netzwerk („business to business“). Hier geht es darum, unternehmerische Mandantinnen und Mandanten anzusprechen, zu informieren und sich zu vernetzen. Diese Plattform ist deswegen z. B. geeignet für IP-Recht, Unternehmenssteuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht, aber auch Unternehmensnachfolge-Themen etc. Bei aller Sachlichkeit: Auch hier gilt „unterhalten und informieren“ als Grundsatz – nur eben in einem anderen Kontext. Auch auf LinkedIn ist RAin Therese Frank aktiv. Ihr Profil finden Sie unter: linkedin.com/in/ra-therese-frank/.
Fazit: Fokus aufs Wesentliche
Wenn Sie sich als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin selbstständig machen – konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche:
- Die Website ist ein Muss – wie groß und aufwendig, ist dann eine Frage des Geldbeutels.
- Ein Suchdienstprofil lohnt sich nur, wenn Sie damit arbeiten – dann aber lohnt es sich meist!
- Social Media? Eine günstige und effiziente Möglichkeit, um im Netz sichtbar zu werden. Ein Social Media-Kanal auf Instagram oder LinkedIn lohnt sich also.
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Pia Löffler ist Rechtsanwältin und Mitinhaberin der Boutique-Agentur anwalts.marketing. Sie unterstützt Anwalts- und Steuerkanzleien im Bereich Kanzleimarketing und ist Herausgeberin der Seite kanzleimarketing.de