Bucerius Herbsttagung

Was wäre, wenn wir Rechtsberatung verschenken? Die 10. Herbsttagung der Bucerius Law School

Von Jasmin Kröner und Bettina Taylor

Wirtschaftsberatende Kanzleien treffen auf Unternehmensjurist*innen: Am 18. und 19. November kamen – zum ersten Mal virtuell – Verantwortliche beider Sektoren zum gemeinsamen Gedankenaustausch zusammen. Die Tagung fand nicht nur zum zehnten Mal statt, sondern fällt auch in das Jahr des 20-jährigen Bestehens der Bucerius Law School. Das Leitthema der Tagung  „Risiken managen, Chancen erkennen“. Rund 230 Teilnehmer*innen konnten sich auf 21 Vorträge und Panels mit 24 Speakern freuen.

Das Motto der Tagung wurde kurz nach Aufkommen der Coronakrise für passend erklärt. Denn: Man habe eine große Unsicherheit verspürt. Obwohl die Rechtsberatungsbranche in der Coronakrise derzeit vergleichsweise gut wegkommt, habe die Pandemie Veränderungen, die ohnehin eingetroffen wären, im Zeitraffer herbeigeführt. Das stellt Juristinnen und Juristen in Kanzleien und Unternehmen vor neue Herausforderungen: Wie kann man gestärkt aus der Krise hervorgehen? Wie bringt man Innovation in Organisationen?

Innovation macht Altes nicht neu

Den Auftakt machte Jörn Aldag, CEO der Hookipa Pharma Inc.. Das Unternehmen entwickelt Produkte zur Vorbeugung und Heilung von Krebserkrankungen. Innovation ist hier im Gegensatz zur Rechtsberatungsbranche schlicht das Geschäftsmodell. Er machte den lauschenden Jurist*innen deutlich, was Digitalisierung und Innovation im Kern bedeuten: Digitalisierung mache nicht etwas altes Neu, sondern schaffe etwas gänzlich Neues. Für diese These nannte er zahlreiche Unternehmen: So mache die Digitalisierung beispielsweise möglich, dass beim größten Medienunternehmen der Welt – Facebook – kein einziger Journalist beschäftigt sei. Künstlerinnen und Künstler, die früher auf Tourneen für ihre Alben geworben haben, bieten heute auf Streaming-Services ihre Musik kostenlos an und machen den größten Umsatz auf ihrer Tour.

Aldag warf daraufhin die provokante Frage in den Raum: Was wäre, wenn wir Rechtsberatung verschenken? Was für viele Anwältinnen und Anwälte noch unvorstellbar ist, sei beispielsweise in der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE schon zum Teil Realität – diese bietet kostenlose Erstberatungen an und Rechtsanwalt Christian Solmecke investiert einen großen Teil seiner Arbeitszeit nicht in die Mandatsarbeit – sondern in seinen Youtube-Kanal.

Größe sichert kein Überleben

Jörg Vocke, der als General Counsel Digital Industries bei Siemens tätig ist, schloss an den Vortrag seines Vorgängers an und betonte, dass die Größe eines Unternehmens nicht das Überleben sichere – sondern der ständige Wille, sich zu verändern und anzupassen. Dass die Digitalisierung bereits ihre ersten Spuren in der Rechtsberatungsbranche hinterlassen habe, habe das Beispiel Flightright schon gezeigt. Die spannende Frage laute nun: Lassen sich solche Geschäftsmodelle auch für komplexere Beratungen im B2B-Bereich integrieren?

Auf Nachfrage des Moderators, ob die Digitalisierung nicht Menschen schwerer treffen würde, die ohnehin einfache Tätigkeiten machen, antwortete Vocke sinngemäß mit der juristischen Floskel: Es kommt darauf an. Denn: Wenn man es schaffe, erfolgreiche Plattformen auch für komplexere Sachverhalte zu etablieren – dann könne die Digitalisierung auch Menschen treffen, die spezialisiert sind.

Deep Dives: Sind Daten die neuen Jurist*innen?

In den sogenannten Deep Dives wurden vier digitale Lösungen vorgestellt, bei denen Juristinnen und Juristen mitwirken. Dr. Jan Wildhirth stellte die eagle lsp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, zu deren Portfolio unter anderem Litigation-Support für Masseverfahren gehört. Dr. Benedikt Quarch berichtete über das Geschäftsmodell seines Unternehmens Right Now. Dr. Gerrit Beckhaus stellte das Freshfields Lab vor, in dem er selbst mit der Hälfte seiner Arbeitszeit tätig ist. Zu guter Letzt gab Olaf Vogel, Chief Legal Counsel T-Systems (Deutsche Telekom) einen Einblick in die Entwicklung der Corona-Warn-App.

Automatisierte Gerichtsverfahren bereits realistisch?

Zu einem der spannendsten Deep Dives gehörte sicherlich der Kurzvortrag von Dr. Benedikt Quarch, der als Co-Founder sein Unternehmen Right Now vorstellte. Bei RightNow handelt es sich um ein Forderungskauf-Unternehmen – den Fachbegriff, den sich das Unternehmen dafür ausgedacht hat, lautet: Consumer Claims Purchasing. Nach Prüfung einer Forderung von Verbrauchern kauft Right Now diese und setzt die Forderung dann im eigenen Namen durch. Was wirtschaftlich gesehen als klassisches Factoring bezeichnet wird, funktioniere hier so: Anhand von Daten wird die Validität, Erfolgswahrscheinlichkeit und das Risiko des Anspruchs geprüft. Dabei kann es sich um ganz unterschiedliche Claims handeln, wie Erstattungsforderungen bei nicht angetretenen Flügen, Mietnebenkosten oder Datenschutzschadensersatzansprüchen. Denn der Prozess läuft immer gleich ab – Erfahrungsdaten von tausenden Verfahren werden ausgewertet.

In Estland, so Quarch, sei es bereits Realität, dass es automatisierte Gerichtsverfahren gibt, bei denen die Daten über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden. Auch hierzulande sei das problemlos möglich, denn die genannten Fälle, denen sich Right Now annimmt, laufen immer exakt gleich ab - eine juristische Bewertung spielt also schlicht keine Rolle mehr.

Auch der zweite Tag der Bucerius Herbsttagung bot eine ausgewogene Mischung aus Fachvorträgen und Workshops. Zu den prägenden Themen gehörten wieder Krisenbewältigung, Digitalisierung und Legal Tech.

Die Zukunft der Rechtsberatung: Co-Existenz unterschiedlicher Beratungsmodelle

Anknüpfend an Aldags provokative These, ob man Rechtsberatung verschenken sollte, stellte Dr. Phillip Plog in seinem Vortrag folgende Frage: Brauchen wir mehr Freiheit für alternative Beratungsangebote bzw. Legal Tech-Rechtsberatung? Plog ist zwar Managing Partner bei der Großkanzlei Fieldfisher Germany, doch auf der Bucerius Herbsttagung sprach er in erster Linie als Vorstandsvorsitzender des deutschen Legal Tech-Verbands. Dessen Zielsetzung ist es, unterschiedliche Interessengruppen der Rechtsberatungsbranche an einen Tisch zu bekommen, um zu diskutieren, wie sich zukunftsfähige Rechtsberatung gestalten lässt und dabei sowohl die Anwaltschaft als auch Legal Tech-Unternehmen und Rechtsratsuchende mitnimmt.

Hier kritisierte Plog klar: „Die Regulierung der Rechtsberatung ist nicht mehr zeitgemäß. Anwälte werden zu stark eingeschränkt. Anwaltliche Beratung wird damit zunehmend unattraktiv.“ Rechtsanwaltskanzleien können weiterhin keine großen Investitionen in Legal Tech-Projekte wagen, da sie u. a. keine Erfolgshonorare und Provisionen nehmen dürfen. Auch wenn eine in den Startlöchern stehende Reform die Benachteiligung gegenüber Inkassodienstleistern abschwächen soll, sei laut Plog das sogenannte Kohärenzgebot zwischen ähnlichen Berufsgruppen noch lange keine Realität. In anderen Ländern, vor allem im angelsächsischen Raum, könne man beobachten, wie die Einschränkungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) die Entwicklung der deutschen Rechtsberatungsbranche hemmen.

In den USA gäbe es beispielsweise mit UnitedLex oder LegalZoom eine ganze Reihe von großen Legal Tech-Unternehmen während der deutsche Markt mit Angeboten wie Flightright oder weniger-miete.de eher überschaubar bleibt. Ein weiteres Hemmnis ist laut Plog die Tatsache, dass deutsche Legal Tech-Unternehmen sich nach wie vor in einem von Rechtsunsicherheit geprägtem Raum bewegen: „Wir müssen den Rechtsrahmen für nicht-anwaltliche Beratungsmodelle im RDG klären“, forderte er. Organisationen wie der DAV (Deutscher Anwaltverein) oder die BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) würden nur die Interessen der Anwaltschaft vertreten. Insgesamt betonte Plog, dass Legal Tech nicht verschwinden wird und es somit zwecklos sei, sich gegen die aktuellen Marktentwicklungen zu blockieren. „Wir müssen die Co-Existenz unterschiedlicher Beratungsmodelle akzeptieren, die Akteure des Rechtsmarktes zusammenbringen und ein Forum schaffen“, so Plog.

Starke Kritik am neuen Verbandssanktionengesetz

Der Vortrag „Auswirkungen des Verbandssanktionsgesetzes auf die Individual- und die Unternehmensverteidigung“ von Dr. Claudia Junker und Dr. Oliver Sahan dürfte vor allem für Rechtsabteilungen interessant gewesen sein. Die Generalbevollmächtigte der Deutschen Telekom AG und der Managing Partner der Kanzlei Roxin Rechtsanwälte übten scharfe Kritik an der geplanten Gesetzgebung. So würde sich der Sanktionsrahmen für Straftaten, die in Unternehmen begangen worden sind, nicht nur noch einmal drastisch auf bis zu 10 Prozent des Konzernumsatzes erhöhen, sondern auch die Rufschädigung, die Unternehmen in Kauf nehmen müssten, wenn ein Verfahren gegen sie eingeleitet wird, sei unverhältnismäßig. Interne Untersuchungen würden zudem nur dann mit einer Strafrahmenreduzierung belohnt, wenn das Unternehmen sie strikt von der Strafverteidigung trenne. Nicht zuletzt sorge das geplante Verbandssanktionsgesetz auch für große Unsicherheit, weil die darin festgelegten Compliance Management-Vorgaben die Vielfalt unterschiedlicher Branchen, die sie umsetzen müssen, nicht berücksichtigten oder berücksichtigen könnten.

Workshop: Wie BASF ein Contract Management System einführte

In einer der interaktiven Workshop-Sessions, zu denen man sich per Zoom zuschaltete, gab Sven-Thorsten Otto einen Einblick darin, wie bei BASF, dem weltweit umsatzstärksten Chemiekonzern, ein Contract Management System eingeführt wurde. Klar wurde dabei, dass nicht technische Raffinesse dabei entscheidend für eine erfolgreiche Implementierung sei, sondern dass sich alle Beteiligten im Klaren darüber sind, welche Vorkenntnisse bei den Nutzerinnen und Nutzern vorausgesetzt werden sollen. Der Global Project Leader im Bereich Contract Management schilderte, dass fehlende juristische Grundkenntnisse zu den größten Hemmnissen bei der Einführung gehörten. „Es gibt viele Situationen, wo die Leute unsicher sind. Sie schließen eher selten Verträge und wissen dann nicht, welche Kriterien dieser erfüllen soll.“ Auch eine einfache Bedienung des Tools schütze nicht vor diesem Problem. Stetiger Austausch sei hier das A und O.

Fazit: Disruption und Krisen schaffen auch Chancen

Die 10. Bucerius Herbsttagung hat vor allem eines gezeigt: Man muss Raum für disruptives Denken schaffen – und zum Teil unangenehme Prognosen und Realitäten über die Gefahren der Digitalisierung in den Raum werfen – um sich gleichzeitig ihrer Chancen bewusst zu werden.

Foto: Adobe.Stock/©Photocreo Bednarek
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Jasmin Kröner und Bettina Taylor sind beim FFI-Verlag in den Bereichen Produkt-
management und Redaktion tätig.

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