Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des deutschen Anwaltvereins (davit) ruft in diesem Jahr den „IT-Rechts-Preis der davit“ ins Leben. Der Preis richtet sich an Nachwuchsjurist:innen, die in innovativer Art und Weise die Allgemeinheit über relevante IT-rechtliche Themen informieren und dabei juristische Problematiken leicht verständlich darstellen. Wer kann sich bewerben und was wird von den Bewerbern erwartet? Das beantwortet Alexandra Stojek, Gebietsleiterin für den Südwesten der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht, im Interview.
Frau Stojek, aus welcher Motivation heraus verleiht die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht den IT-Rechts-Preis?
Die Digitalisierung durchdringt sämtliche unserer Lebensbereiche und entwickelt sich ständig fort. Damit gewinnt auch IT-Recht immer stärker an Bedeutung. Dennoch wird das Rechtsgebiet an vielen Universitäten immer noch stiefmütterlich behandelt. Auf der anderen Seite, nämlich auf der Seite der Mandantschaft, sehen wir, dass es für viele Menschen im Alltag eine Herausforderung darstellt, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Im Interesse der Gesellschaft, der Anwaltschaft und des Deutschen Anwaltvereins, wollen wir daher Nachwuchs in diesem Rechtsgebiet fördern, mit dem Ziel der Allgemeinheit auf einfache Art und Weise IT-rechtliche Themen näher zu bringen.
Wer kann sich bewerben?
Wie eben schon erwähnt, ist unsere Zielgruppe der Nachwuchs. Teilnahmeberechtigt sind also alle, die noch nicht die magische 40 überschritten haben. Dabei ist es egal, ob man noch Jura studiert, sich durchs Referendariat quält oder die Examina schon hinter sich gebracht hat und in die Arbeitswelt eingestiegen ist. Bewerben können sich übrigens nicht nur einzelne Personen, sondern auch Teams.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Ideen noch bis Ende Jahres einreichen. Was erwarten Sie von den Einsendungen?
Tja, vielleicht dominiert hier der Wunsch meine Erwartungen, aber wenn ich mir ansehe, was in unserer Branche alles Spannendes passiert und was für helle Köpfe da unterwegs sind, bin ich mir sicher, dass wir tolle und kreative Beiträge erhalten werden. Wir geben kein Format für die Einreichung vor. Stattdessen machen wir auf unserer Webseite Vorschläge, um aufzuzeigen, dass es gern auch ausgefallen sein darf. Es können Texte sein, aber genauso auch Online-Spiele, Videos, Tutorials oder was auch immer. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Wobei eine Grenze gibt es doch: Der Preis ist nicht für wissenschaftliche Veröffentlichungen wie Seminararbeiten, Fachartikel, Promotionen oder ähnliches gedacht. Davon gibt es schon jede Menge. Mit dem Preis wollen ausdrücklich dazu anregen, neue Wege zu gehen.
Dürfen die Einreichungen auch Legal Tech als Thema aufgreifen?
Inhaltlich geht es bei dem Preisausschreiben um die Behandlung IT-rechtlicher Themen. Orientieren kann man sich an dem Katalog von § 14 k FAO. Das ist aber nicht abschließend gemeint, daher freuen wir uns auch über Einreichungen zum Thema Legal Tech. Legal Tech ist vermutlich sogar ein dankbares Thema, da es nicht nur den Kanzleibetrieb völlig umkrempeln, sondern je nach Einsatzgebiet auch sehr vielen Menschen einen schnellen und günstigen Zugang zu Recht gewähren kann, den es bis vor wenigen Jahren in der Form noch nicht gab.
Die Preisverleihung findet im nächsten April auf dem IT-Rechtstag statt – wer entscheidet über die Sieger bzw. Siegerinnen und nach welchen Kriterien wird über die Vergabe entschieden?
Über die Einreichungen entscheidet eine drei- bis fünfköpfige Jury, die sich zusammensetzt aus Personen der Anwaltschaft, Presse und/oder weiteren gesellschaftlichen Organisationen. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien
- Allgemeinverständlichkeit
- Aktualität
- Digitalität
- Innovationskraft
- Kreativität
- Relevanz.
Eine Sache ist abschließend vielleicht noch interessant. Es gibt nämlich nicht nur Ruhm und Ehre, sondern der Preis ist mit 2.000 € dotiert!
Einsendeschluss ist der 31.12.2022. Der Preis ist mit 2.000 Euro dotiert. Der oder die Gewinner:Innen werden auf dem 10. Deutschen IT-Rechtstag am 27./28. April 2023 in Berlin vorgestellt.
Weitere Informationen zum IT-Rechts-Preis finden Sie auch auf der Website der davit.
Bild: ©davit - Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
Alexandra Milena Stojek, LL.M. ist Fachanwältin für IT-Recht, Syndikusanwältin des Deep-Tech-AI-Start-ups thingsTHINKING GmbH und Gebietsleiterin der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins für den Südwesten. Darüber hinaus beschäftigt sie sich als Referentin und Autorin mit dem Thema Digitalisierung juristischer Arbeit.