Philipp von Bülow gründete 2013 das Legal Tech-Start-up Jurato, eine Online-Plattform zur Vermittlung und Verwaltung von Rechtsfällen, welches er erfolgreich an anwalt.de 2018 verkaufte. Seit April 2019 ist er nun Co-Geschäftsführer bei dem Legal Tech-Start-up lawpilots, das innovative Online-Schulungen zu Rechtsthemen wie Datenschutz, Arbeitsschutz und Compliance anbietet. Aber auch die Entwicklung neuer Legal Tech-Lösungen zur Optimierung der anwaltlichen Arbeit steht auf dem Programm des Start-ups. Im Interview berichtet von Bülow über den Nutzen von lawpilots für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch über die Schwierigkeiten, die mit der Digitalisierung verbunden sein können.
Herr von Bülow, Sie sind seit Kurzem Geschäftsführer und Gesellschafter von lawpilots. Was genau verbirgt sich hinter lawpilots?
lawpilots ist ein Legal Tech Start-up, was vor zwei Jahren gegründet wurde. Mit der lawpilots academy bieten wir digitale Weiterbildung in den Themengebieten Arbeitsschutz, Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit. Europaweit schulen wir Führungskräfte und Mitarbeiter von derzeit über 800 Unternehmen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen. Die Schulungen vermitteln das Wissen modern und spielerisch — durch verständliche Texte, kreative Grafiken und Videos sowie innovative Gamification Mit der lawpilots academy haben wir bereits im ersten Jahr den Break-Even erreicht und wachsen rasant. Mit unserem neuen Standbein lawpilots solutions erweitern wir unsere Gruppe und lawpilots entwickelt sich zum Legal Tech Hub. Die geplanten digitalen Lösungen zum Datenschutz entlasten vor allem die Rechtsabteilungen in Unternehmen sowie Kanzleien. Unser erster AVV-Assistent unterstützt u. a. Fachabteilungen mittels KI-basiertem Chatbot in der Entscheidung, ob und welche Verträge im Fall einer Auftragsverarbeitung geschlossen werden müssen.
Welche Ziele verfolgen Sie in Ihrer neuen Position und als Experte im Bereich Legal Tech?
Der Legal Tech-Markt hat sich in den letzten Jahren in Deutschland enorm verändert und hat Geschwindigkeit aufgenommen. Kanzleien und Rechtsabteilungen haben realisiert, dass viele Arbeitsabläufe und Prozesse mit der Hilfe von Legal Tech-Anwendungen vereinfacht, beschleunigt und Kosten eingespart werden können. Wir haben uns als Ziel gesetzt, rechtliches Wissen verständlich zu machen, damit beispielsweise Fachabteilungen von Unternehmen selbstständig rechtliche Entscheidungen treffen können und somit die Rechtsabteilung entlasten. Diesen Ansatz finde ich persönlich sehr spannend und zukunftsweisend.
Welche Probleme begegnen Ihnen derzeit noch bei vielen kleinen und mittelgroßen Kanzleien bezüglich der Digitalisierung?
Gewohnte, analoge Prozesse müssen durchbrochen werden, Mitarbeiter haben wenig Zeit, sich in neue Prozesse und Technologien einzuarbeiten. Die Auswahl an wirkungsvollen Tools für den Rechtsmarkt ist noch dazu äußerst beschränkt. Eine Einbindung von intelligenten Legal Tech-Lösungen – insbesondere in kleinen und mittelgroßen Kanzleien – kann nur im Rahmen eines Veränderungsprozesses geschehen, idealerweise begleitet durch einen CTO bzw. Legal Tech-Manager. Im Gegensatz zu Großkanzleien müssen kleine und mittelgroße Kanzleien ihr dafür zur Verfügung stehendes Budget sehr genau kalkulieren.
Wie können Ihre Angebote konkret kleinen und mittelgroßen Kanzleien helfen?
Seit Inkrafttreten der DSGVO ist eins der großen datenschutzrechtlichen Themen, mit denen sich Unternehmen auseinandersetzen müssen, das Auftragsverarbeitungsverhältnis. Das bedeutet konkret, dass Unternehmen die Datenverarbeitung an andere Dienstleister ganz oder zum Teil abgeben können und diese die Daten dann zu dem vereinbarten Zweck verarbeiten. Dazu muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Dieser muss jedoch rechtlich gesehen von der gemeinsamen Verantwortlichkeit abgegrenzt werden. Aus diesem Grund kommen Unternehmen häufig zu Anwälten, um überprüfen zu lassen, ob nun ein Auftragsverarbeitungsverhältnis vorliegt oder nicht.
Zur Beantwortung dieser Frage müssen Anwälte viel Zeit investieren, um alle ihnen vorliegende Unterlagen und Auftragsverhältnisse ihrer Mandanten zu sichten und zu bewerten, damit sie zu einem korrekten Ergebnis gelangen. Insbesondere kleinen und mittelgroßen Kanzleien fehlt dazu die Zeit und das Personal. Sie können daher unseren AVV-Assistenten nutzen und prüfen lassen, ob ein Auftragsverarbeitungsverhältnis vorliegt. Sie können sich auf diese Weise auf andere Fragestellungen konzentrieren, die sich ihnen nicht so häufig stellen und daher auch nicht routiniert abgearbeitet werden können.
Welche Chance(n) sehen Sie im Einsatz von Legal Tech?
Juristen zählen zu den teuersten Dienstleistern, die es gibt. Man muss sich nur einmal überlegen, dass ein einstündiges Beratungsgespräch bei einem Anwalt bereits um die 200 Euro kostet. Auch aus diesem Grund schrecken viele Mandanten davor zurück, mit ihrem Anliegen einen Anwalt aufzusuchen. Legal Tech-Projekte können hier in verschiedenen Weisen Abhilfe schaffen, indem beispielsweise Chatbots juristische Fragen beantworten oder andere juristische Vorgänge automatisiert und digitalisiert bereitgestellt werden. So können erhebliche Kosten und Zeit eingespart werden.
Doch das betrifft nicht nur die Mandanten, sondern auch die Anwälte können Routinearbeiten und andere wiederkehrende Aufgaben z. B. von einer KI erledigen lassen und sich so besser auf die schwierigen Fälle konzentrieren. Außerdem kann ein Chatbot sofort eine Antwort liefern bzw. eine KI umgehend mitteilen, ob ein Vertrag rechtmäßig ist. Hier wird nicht nur an Zeit, sondern auch an Nerven und Stress bei allen Beteiligten gespart.
Herr von Bülow, vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Nadia Neuendorf.
Foto: © lawpilots
Philipp von Bülow ist der Gründer des Legal-Tech-Start-ups Jurato, welches 2018 von anwalt.de übernommen wurde. Ebenfalls ist er Gesellschafter und Advisor bei VISARIGHT, einer digitalen Anlaufstelle für Visa- und Migrationsfragen im Internet. Bei dem Legal Tech Hub lawpilots ist er seit April 2019 Co-Geschäftsführer und fokussiert sich hier auf den Aufbau neuer Legal Tech-Ventures.