Von Patrick Prior
Am 01. Juli 2019 ist das Rechtshandbuch zum Thema „Smart Contracts“ im C.H. Beck Verlag erschienen. Die Herausgeber Tom Braegelmann (Rechtsanwalt bei BBL Bernsau Brockdorff) und Dr. Markus Kaulartz, (Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle und Softwareentwickler) haben viele weitere Autorinnen und Autoren an Bord geholt, um ein Buch über „intelligente Verträge“ zu schreiben. Aber was genau sind Smart Contracts überhaupt?
Smart Contracts – Versuch einer Definition
Bisher haben sich in Deutschland nur eine Hand voll von Juristinnen und Juristen intensiver mit dem Thema Smart Contracts beschäftigt. Wer sich dem Thema erstmals als Neuinteressent widmete, dem wurden meist zwei Dinge gesagt:
- Die Technologie hinter „Smart Contracts“ ist die Blockchain. Diese hat wiederum durch Bitcoins hohe Bekanntheit erlangt.
- „Smart Contracts“ seien weder „smart“ noch „contracts“ (also zumindest keine Verträge im juristischen Sinne).
Liest man nun das „Rechtshandbuch Smart Contracts“, wird schnell klar, dass es zumindest nicht unbedingt der Blockchain-Technologie bedarf, um diese Vertragskonstruktion zu verwenden und, dass es keine einheitliche Definition des Begriffes gibt. Smart Contracts sind zudem keine sehr neue Erfindung. Der Begriff „Smart Contract“ – im Sinne von automatisch ausführbaren Protokollen – stammt bereits aus einer Zeit weit vor der Erfindung des Bitcoin am Anfang des gerade aufkommenden Internets. Nick Szabo, ein US-Amerikanischer Informatiker, Rechtswissenschaftler und Kryptograph prägte diesen Begriff im Jahre 1996. Der Ausdruck „smart“ bezog sich dabei auf die Funktionalität der automatischen Überprüfung und Ausführung von Verträgen.
Smart Contracts zwischen Theorie, Praxis und Zukunftsprognosen
Durch einen Blick in das Inhaltsverzeichnis des 274 Seiten umfassenden Rechtshandbuches wird schnell klar, dass es sich bei dem Thema Smart Contracts um ein sehr futuristisches und weitläufiges Gebiet handelt. Die 19 Kapitel wurden insgesamt von 26 Autorinnen und Autoren verfasst, darunter in Deutschland im Legal Tech-Bereich bekannte Persönlichkeiten, wie Tom Braegelmann (der als absoluter Legal Tech-Experte in fast jedem deutschsprachigen Legal Tech-Buch als Autor beteiligt gewesen ist), Dr. Markus Kaulartz, PD Dr. Martin Fries, Prof. Dr. Florian Möslein, Dr. Shermin Voshmgir, Robin Matzke und Prof. Dr. Thomas Riehm.
Inhaltlich ist der Bogen weit gespannt zwischen theoretischen, rein rechtswissenschaftlichen Kapiteln, praxisnahen rechtlichen Themen und technischen Ausführungen, teilweise wird sogar Programmiercode im Buch abgebildet. Das Buch beginnt dabei mit dem Versuch einer – gar nicht einfachen – Definition von Smart Contracts. Anzumerken ist, dass sich in den darauffolgenden Kapiteln keine klare Linie durch diesen Begriff zieht und dieser daher unterschiedlich verwendet wird.
In den nächsten sechs Kapiteln werden eher technische Aspekte beleuchtet, teilweise stark in Verbindung mit der Blockchain-Technologie (Höhepunkt in Kapitel 6 mit einem Code-Beispiel eines Smart Contracts in Form der Erstellung von Tokens). Kapitel 8 widmet sich dann der Rechtsgeschäftslehre und Kapitel 9 dem AGB-Recht. In dem sehr interessanten Kapitel 10 geht es um fehlerhafte Smart Contracts. Danach folgen Rechtsbereiche in Kombination mit Smart Contracts. In Kapitel 11 dreht sich alles um Verbraucherschutz, in Kapitel 12 um anwendbares Recht und in Kapitel 13 um geistiges Eigentum. Kapitel 14 wird wieder etwas technischer mit der sogenannten „Tokenisierung“. Die darauf folgenden Abschnitte widmen sich der DSGVO, der Regulierung von Smart Contracts, der DAO (Decentralized Autonomous Organization) und der Anwendung von Smart Contracts im Rahmen von Insolvenzverfahren. Das letzte Kapitel dreht sich schließlich um gerichtliche Themen und den KI-Einsatz bei alternativer Streitbeilegung.
Fazit: Kein Werk verrät so viel über die Zukunft der Rechtsgestaltung
Das Rechtshandbuch „Smart Contracts“ ist eine klare Kaufempfehlung. Alleine schon deswegen, weil kein ähnliches Buch auf dem deutschen Rechtsmarkt zu finden ist, welches inhaltlich so ausführlich über eine der grundlegendsten Zukunftsformen der Rechtsgestaltung berichtet. Eines wird dem Leser nach der Lektüre klar: Wurden Verträge bisher „analog“ geschlossen und ist deren ständige Kontrolle im Grunde nicht möglich gewesen, weil sie in der Praxis oft in Archiven verstauben und manchmal nur schwer aufzufinden sind, werden sich genau diese Probleme auf Dauer durch digitale, automatisiert durchführbare und automatisiert kontrollierte Vertragsbeziehungen lösen.
Am Thema Smart Contracts führt in Zukunft kein Weg vorbei
Juristen werden sich zukünftig immer mehr mit Softwareentwicklern auseinandersetzen müssen. Um diese besser zu verstehen, bedarf es zwar keines Informatikstudiums und auch nicht unbedingt der Fähigkeit zu programmieren. Als Juristin bzw. Jurist sollte man jedoch wenigstens Verständnis für die Erstellung von Software haben. Dieses wird im „Rechtshandbuch Smart Contracts“ für diesen speziellen Bereich anschaulich und verständlich vermittelt. Das Buch eignet sich speziell wegen seiner vorausschauenden Art insbesondere für Associates, Jurastudierende und Referendare. Allerdings sollten sich auch ältere Kolleginnen und Kollegen mit diesem Thema auseinandersetzen. Schließlich kann niemand genau absehen, wie schnell Smart Contracts schon ein Thema für Mandanten im Alltag sein werden.
Ein Interview mit Tom Braegelmann zum neuen "Rechtshandbuch Smart Contracts" finden Sie hier.
Rechtshandbuch Smart Contracts
Braegelmann / Kaulartz (Hrsg.)
C.H. Beck (In Gemeinschaft mit Vahlen/München), 2019, ISBN 978-3-406-73434-2, 274 Seiten, 89,00 EUR.
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Foto: Buchcover "Rechtshandbuch Smart Contracts"
Patrick Prior ist Jurist, Legal Tech-Experte und Inhaber der Legal Tech Software- und Beratungsfirma Advotisement®. Außerdem betreibt er das Legal Tech-Verzeichnis.