Im ersten Teil unserer Artikelreihe zu innovativen Legal Tech-Lösungen im Energierecht wurden bereits zwei digitale Lösungen vorgestellt: das Angebot der RightNow Group, Ansprüche aufgrund von Erfüllungsverweigerung von Strom- und Gasanbietern einzukaufen sowie die Compliance-Web-Software RGC Manager, die Unternehmen Zugang zu allen in Betracht kommenden rechtlichen Verpflichtungen im Energie-, Umwelt- und Arbeitssicherheitsrecht ermöglicht. In Teil 2 lesen Sie nun, welche Legal Tech-Lösungen PwC Legal Deutschland der Mandantschaft, zu denen u. a. Energieversorger und Ministerien gehören, bietet – und wie ein Einzelanwalt Menschen hilft, digital Umweltsünden zu melden.
PwC: Legal Tech-Lösungen im Energie- und Klimarecht - Beschleuniger der Energiewende?
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in der Energie- und Klimapolitik können Legal Tech und der Einsatz spezifischer Tools ein wesentlicher Innovationstreiber sein und sogar den Weg für die Energiewende ebnen.
Für mich persönlich ist gerade die Schnittmenge der großen Transformationen unserer Zeit spannend: Auf der einen Seite die Digitalisierung aller Lebensbereiche und Sektoren, auf der anderen Seite die Energiewende, mit dem Erfordernis, nachhaltige Strukturen in allen Prozessen zu etablieren.
Das Energie- bzw. Klima(schutz)recht ist ein vergleichsweise datengetriebenes Rechtsgebiet, sodass der Ausbau von Fähigkeiten im Bereich Data & Analytics auch in der juristischen Auseinandersetzung mit diesen Themenkomplexen immer wichtiger wird.
Entscheidend dabei: Wie erkenne, strukturiere und analysiere ich vorhandene energiespezifische Daten, um die relevanten rechtlichen Vorgaben identifizieren zu können? Man denke da aus aktuellem Anlass an Erdgas- und Stromverbräuche, Leistungsdaten von Erzeugungsanlagen und die zahlreichen Kostenbestandteile, die wir z. B. auch von unseren privaten Stromrechnungen kennen.
Eine im Bereich Legal Tech häufig bediente Metapher sind die „low hanging fruits“. So abgedroschen dieser Ausdruck klingen mag, so wichtig ist es, bei der Entwicklung von Legal-Tech-Lösungen systematisch und schrittweise vorzugehen. Manchmal bedeutet dies, zunächst auch kleinere (Teil-)Lösungen umzusetzen. Hieraus kann man wiederum Erkenntnisse für die Schaffung eines umfassenden, universellen Tools gewinnen, das am Ende einen messbaren Mehrwert für die Marktakteure der Energiewirtschaft schafft.
Bei der Entwicklung unserer Lösungen werden zunächst die bestehenden Beschaffungs- und Erzeugungsstrukturen sowie Geschäftsprozesse bei unserer Mandantschaft analysiert und hinsichtlich der Anforderungen an eine möglichst effiziente Umsetzung segmentiert. Hier werden insbesondere die Versorgungssituation und die Marktrollen sowie die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen (Pflichten, Rechte, Fristen etc.) einbezogen.
Ein gutes Beispiel aus unserem Kanzleialltag ist das Management von Vertragslebenszyklen („contract lifecycle management“). Hier besteht eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten für digitale Lösungen - von der laufenden Aktualisierung bestehender Verträge und einem Abgleich mit den regulatorischen Rahmenbedingungen, über die Einspeisung in bestehende CRM-Systeme oder Plattformlösungen für den Online-Abschluss, bis hin zur Übergabe ins Controlling.
Da unsere Mandantschaft Energieversorger und Ministerien, Akteure aus Industrie- und Gewerbe sowie Start-ups umfasst, ist ein individueller Zuschnitt besonders wichtig. Bei Anwendung unserer Lösungen, etwa für ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, beginnen wir mit einer Datenabfrage über eine dynamische Plattform, die gleichermaßen von uns wie von unseren Mandanten genutzt werden kann: das PwC Engagement Center. Durch die dort angelegten Funktionen haben beide Seiten nicht nur die konkrete Zeitschiene des Projektes im Blick, sondern können alle maßgeblichen Informationen wie Verbrauchs- oder Anlagendaten in einem Dashboard einsehen. Die Interaktivität dieser Plattform ist wesentlich für die Bereitschaft unserer Mandanten, neue digitale Anwendungen auch tatsächlich zu nutzen.
Anschließend daran verwenden wir verschiedene Tools aus dem Bereich Data & Analytics zur Strukturierung und Auswertung der Daten, insbesondere in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen innerhalb des PwC-Netzwerks. Aus juristischer Sicht sind hier naturgemäß die bestehenden Vertragsverhältnisse von Bedeutung. Sofern zweckmäßig, nutzen wir hier unser KI-gestütztes Tool PwC Document Insights. Diese Software-as-a-Service-Lösung ermöglicht einen schnellen Zugang zur Machine-Learning-Technologie und hilft dabei, möglichst effizient relevante Informationen aus Dokumenten zu extrahieren. Dies können vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt z. B. Preisanpassungsklauseln oder sonstige spezifische Regelungen rund um „Kontrahentenrisiken“ sein.
Die Ergebnisse aus diesem Prozessschritt übermitteln wir im Anschluss über die Plattform an unsere Mandanten. So können Fragestellungen aus Teilbereichen immer eindeutig zugeordnet und Rückfragen unmittelbar ermittelt und adressiert werden.
In einem letzten Schritt lassen sich die bisherigen Erkenntnisse über Schnittstellen in andere Anwendungen wie unsere cloudbasierte Lösung eCMS übertragen. Da eine genauestens abgestimmte Marktkommunikation für das Gelingen der Energiewende besonders wichtig ist, stellt das Tool durch intelligente Algorithmen sicher, dass nicht nur die maßgebliche Regulatorik, sondern auch die konkreten Veröffentlichungs-, Mitteilungs- und Antragspflichten aller Marktsegmente abgebildet werden. Änderungen der Geschäftsaktivität kann der Mandant selbst hinterlegen und zukünftige Veränderungen der relevanten regulatorischen Maßgaben werden durch eCMS automatisch erfasst - unabhängig von strukturellen und personellen Veränderungen im Unternehmen.
Durch den Rückgriff auf die bereits strukturierten Daten und Erkenntnisse lassen sich in diesem Gesamtprozess aufwandsmindernde Maßnahmen entwickeln, die letztendlich das Beratungsbudget reduzieren. Wir helfen damit unserer Mandantschaft, die steigende Komplexität im Energie- und Klimarecht bei gleichzeitigem Kostendruck zu meistern und sich nachhaltig (und) rechtssicher aufzustellen.
Einzelanwalt gegen Umweltsünden – der Umweltsünden-Alarm
Haben Sie eine wilde Müllkippe im Wald entdeckt, ölige Schlieren im See oder merkwürdige Gerüche, die so einfach nicht sein sollten? Es braucht nicht mehr als ein paar Daten und ein paar Klicks in einem Webformular – schon geht der Umweltsünden-Alarm los und informiert die zuständigen Behörden. Diese können die Ursachen zeitnah abstellen und bereits entstandene Schäden zumindest mittelfristig beheben.
Mit dem Umweltsünden-Alarm können Menschen auf einfache, digitale Art zum Umweltschutz beitragen. Unsere Wälder und Seen sind keine staatliche Dienstleistung, die wir in Anspruch nehmen können und deren Qualität eben variiert. Wir sind vielmehr Teilhaber an einem Ökosystem, das auch auf unsere Beiträge angewiesen ist. Diese können schon darin liegen, auf Umweltschäden hinzuweisen, damit die Behörden sie adressieren können.
Leider ist oft nicht klar, an wen eine Meldung ergehen sollte. Denn die Zuständigkeiten variieren von Bundesland zu Bundesland.
Wer hat schon Lust, sich mit dem Paragrafen-Dschungel auszusetzen, um auf einen Müllberg hinzuweisen, den doch auch alle anderen sehen können? So bleiben die Behörden oft monatelang im Dunkeln, während die Missstände sich verschlimmern.
Der Umweltsünden-Alarm übernimmt die Zuordnung einer Meldung zu einer Behörde und die Kommunikation mit der staatlichen Stelle. Zuerst wird der über das Webformular eingegebene Sachverhalt (mit genauer Ortsangabe, gern auch als GPS-Koordinate aus der Karten-App) in ein standardisiertes Format gebracht. Sodann wird er per elektronischem Rechtsverkehr der sachlich und örtlich zuständigen Stelle übergeben.
Die Meldung erfolgt standardmäßig anonym, um die persönlichen Daten der Betroffenen zu schützen; auf Wunsch ist aber auch mehr Transparenz möglich. Bei Interesse leite ich außerdem die Antwort der Behörde weiter.
Sollte der Staat nicht zeitnah tätig werden, kommen übrigens auch rechtliche Schritte in Betracht. Hierbei handelt es sich dann aber um einen separaten Vorgang, für den ich als Anwalt für Umweltrecht zu meinen üblichen Mandatsbedingungen zur Verfügung stehe.