In Teil 1 dieser zweiteiligen Artikelreihe haben wir die drei KI-Tools Claude, ChatGPT und Perplexity vorgestellt und erläutert, welches Tool sich für welche Aufgabe in der Kanzlei am besten eignet. In Teil 2 gehen wir der Frage nach, wie sich die drei Tools sinnvoll kombinieren lassen und welche datenschutzrechtlichen Aspekte es zu beachten gilt.
4. Worin unterscheiden sich die Tools im Kanzleialltag?
Texte schreiben, überarbeiten, strukturieren → ChatGPT oder Claude
Entwürfe, Überarbeitungen, Umformulierungen, Gliederungen: Beide Tools leisten hier gute Arbeit. ChatGPT ist schneller und variabler bei kurzen Aufgaben. Claude ist behutsamer und sorgfältiger bei langen Texten, die inhaltlich konsistent bleiben müssen.
Lange Dokumente analysieren → Claude
Lange Urteile, Schriftsätze, Vertragspakete: Claude verarbeitet auch sehr umfangreiche Texte zuverlässig. Das ist der Bereich, in dem das große Kontextfenster den Unterschied macht.
Hintergrundrecherche ohne Mandatsbezug → Perplexity
Wenn Sie schnell wissen wollen, welche Regelungen zu einem Thema im Gespräch sind, welche aktuellen BGH-Pressemitteilungen vorliegen oder was in einer Rechtsdiskussion gerade debattiert wird: Perplexity liefert Quellenlinks aus dem offenen Web, die Sie dann selbst prüfen können. Keine Mandantendaten, nichts Vertrauliches.
Verbindliche juristische Recherche mit Fundstellen → dedizierte Legal-AI
Für Recherche, die in Schriftsätze einfließt: juris, beck-online, oder KI-Assistenz auf der Basis dieser Datenbanken (z. B. Beck-Noxtua). Nicht ChatGPT, nicht Claude, nicht Perplexity – alle drei halluzinieren bei konkreten Fundstellen.
5. Allgemeine Tools vs. dedizierte Legal-AI: Wann lohnt sich was?
Die drei hier besprochenen Tools sind Allzweckwerkzeuge. Sie können viele Aufgaben erledigen – aber sie sind nicht auf juristische Präzision hin optimiert, haben keinen kontrollierten Zugriff auf deutsche Rechtsdatenbanken und keine eingebauten Mechanismen, die Falschzitate verhindern.
Dedizierte Legal-AI-Tools wie Beck-Noxtua (C.H. Beck + Noxtua, EU-Hosting, eingebetteter beck-online-Bestand) oder Libra (Wolters Kluwer) adressieren genau diesen Schwachpunkt: Sie sind auf verifizierbaren deutschen Rechtsbezug ausgelegt, halluzinieren nachweislich seltener bei Rechtsprechungsfragen und bieten Vertragskonzepte, die §43e BRAO explizit berücksichtigen.
Hinweis: Die Beurteilung von Beck-Noxtua als „DSGVO-konform" und „berufsrechtskonform" basiert auf Anbieter-Claims (Zertifizierungen ISO/IEC 27018, BSI C5, ISO/IEC 42001, Hosting bei IONOS/Open Telekom Cloud); eine unabhängige externe Prüfung ist dem Autor nicht bekannt. Die Einbindung eines jeden Tools bleibt Kanzleisache.
Faustregel: Für freie Textarbeit, Brainstorming, Mandantenkommunikation und die Verarbeitung eigener, kanzleiinterner Dokumente reichen allgemeine Tools – wenn die Datenschutzvoraussetzungen erfüllt sind. Für verbindliche Rechtsprechungsrecherche mit Fundstellen, Vertragsprüfung im großen Volumen oder Due-Diligence-Prozesse lohnen dedizierte Lösungen.
6. Sinnvolle Kombination der drei Tools
Kanzleien müssen sich nicht für genau ein Tool entscheiden. Ein möglicher Praxis-Workflow:
- Allgemeine Orientierung:Perplexity für einen ersten Überblick zur Rechtslage, aktuelle BGH-Pressemitteilungen, Zeitschriftenbeiträge – ausschließlich ohne Mandantendaten, nur für öffentlich zugängliche Informationen.
- Tiefer Einstieg / Dokumentenarbeit:Claude für das Einlesen langer Urteile, Schriftsätze oder Verträge, Strukturieren von Handlungsempfehlungen, Zusammenfassen großer Textmengen.
- Kommunikation:ChatGPT oder Claude für das Formulieren von Mandantenschreiben, Begleitschreiben oder verständlichen Erklärungen.
- Verbindliche Recherche:juris, beck-online oder eine darauf aufbauende Legal-AI für alle Aufgaben, bei denen Fundstellen in Schriftsätze oder Beratungsunterlagen eingehen.
7. Datenschutz & Mandatsgeheimnis: Was darf in die KI – und was nicht?
Das ist der Bereich mit dem größten Fehlerpotenzial. Die Kombination aus DSGVO und anwaltlichem Berufsrecht ist strenger als in vielen anderen Branchen.
Was darf nicht eingegeben werden?
In kostenlosen und Standard-Tarifen (Free, Plus, Pro) gilt: Keine Mandantennamen, keine Aktennummern, keine Schilderungen konkreter Sachverhalte mit Personenbezug. Diese Daten sind durch § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) geschützt. Ein einfacher Klick auf die AGB eines US-Anbieters erfüllt die Anforderungen des § 43e BRAO nicht: Dieser verlangt einen Vertrag in Textform, der explizit die Verschwiegenheitsverpflichtung und ihre strafrechtlichen Folgen benennt, eine Zweckbindung enthält und Regelungen zu Subunternehmern trifft.
Die BRAK formuliert es klar: keine Weitergabe vertraulicher Informationen an Tools, die § 43e BRAO nicht erfüllen. Der DAV ergänzt: Eine rein automatisierte Verarbeitung ohne menschliche Klartexteinsicht stellt kein „Offenbaren" im Sinne des § 203 StGB dar – die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme durch Dritte (z. B. über Subprozessoren eines US-Anbieters) genügt aber bereits für einen Verstoß.
In Business- oder Enterprise-Tarifen mit AVV: Die Lage ist datenschutzrechtlich deutlich besser – aber § 43e BRAO und § 203 StGB gelten weiterhin. AVV ≠ automatische Berufsrechtskonformität. Auch mit korrektem Vertrag sollte keine unnötige Weitergabe von Mandatsdaten erfolgen.
Was zu §§ 53, 97 StPO zu beachten ist
- 53 StPO gibt Anwältinnen und Anwälten ein Zeugnisverweigerungsrecht; § 97 StPO schützt mandatsbezogene Unterlagen vor Beschlagnahme. Beide Normen knüpfen an den Gewahrsam des Berufsgeheimnisträgers an. Werden Mandatsdaten auf externe Server eines US-Anbieters übertragen, wird die Frage, ob Beschlagnahmeschutz noch greift, streitanfällig – ein zusätzliches Argument für EU-Hosting und enge Vertragsgestaltung.
Kostenlose vs. Business-Tarife im Vergleich
| Kostenlose Tarife | Business-/Team-Tarife | Enterprise | |
| Modelltraining mit Ihren Daten | Ja (Standard) | Nein | Nein |
| AVV nach Art. 28 DSGVO | ❌ | ✅ | ✅ |
| EU-Datenspeicherung | ❌ | ⚠️ Nicht bei allen Tarifen | Je nach Anbieter und Konfiguration |
| Vertrag nach § 43e BRAO möglich? | Nein | Grundsätzlich ja | Ja |
| Für Mandatsdaten geeignet? | Nein | Mit Prüfung: eingeschränkt ja | Mit Prüfung: ja |
Quellen: Anthropic Commercial Terms (gültig ab Januar 2026), OpenAI Business-Seite (Juni 2026), Perplexity DPA.
Ein wichtiger Unterschied zwischen den Anbietern (gesichert):
- ChatGPT Business bietet AVV und Training-Opt-out, aber keine EU-Datenresidenz. EU-Datenhaltung (inkl. EU-Inferenz) ist nur für ChatGPT Enterprise und Edu verfügbar – nicht für Business. Wer auf EU-Datenspeicherung angewiesen ist, kommt um Enterprise oder Azure OpenAI (EU-Region) nicht herum.
- Claude Team enthält den AVV automatisch in den Commercial Terms (Art. 28 DSGVO, inkl. SCCs). Aber: Anthropic bietet über claude.ai keine native EU-Datenhaltung; Daten werden standardmäßig in den USA gespeichert. EU-Datenhaltung erfordert das Deployment über AWS Bedrock EU (Frankfurt eu-central-1) oder Google Cloud Vertex AI EU – was technischen Mehraufwand bedeutet.
- Perplexity ist im Standard- und Pro-Tarif für Mandatsdaten klar ungeeignet: Daten werden standardmäßig für das Modelltraining genutzt, Tracking durch Drittanbieter ist aktiv, kein AVV. Erst im Enterprise Pro-Tarif fungiert Perplexity als Auftragsverarbeiter mit DPA; EU-Hosting bietet Perplexity aber nicht (US/AWS).
Was sagen BRAK und DAV?
Die BRAK empfiehlt in ihrem Leitfaden, möglichst abstrakte Prompts ohne konkreten Mandatsbezug zu formulieren und KI-Anbieter mit Serverstandort in Deutschland oder Europa zu bevorzugen. Eine explizite Pflicht, Mandantinnen und Mandanten über den KI-Einsatz zu informieren, besteht nach aktuellem Berufsrecht nicht – Transparenz wird aber empfohlen.
Der DAV sieht keine generelle Pflicht zu besonders aufwendigen Verschlüsselungsverfahren, wenn ein nach § 43e BRAO ordnungsgemäß verpflichteter Anbieter vorliegt. Er betont aber, dass Anonymisierung/Pseudonymisierung vor KI-Eingabe ein sinnvoller Risikopuffer ist – und kein Allheilmittel.
EU-KI-Verordnung: Was jetzt schon gilt
Kanzleien als „Betreiber" von KI-Systemen unterliegen seit dem 2. Februar 2025 der Schulungspflicht nach Art. 4 EU-KI-VO (ausreichende KI-Kompetenz des Personals). Die Transparenzpflicht nach Art. 50 (Kennzeichnung KI-generierter veröffentlichter Inhalte) folgt ab dem 2. August 2026. Eine interne KI-Nutzungsrichtlinie ist damit nicht nur berufsrechtlich, sondern auch regulatorisch überfällig.
8. Beispiel-Prompts zum Ausprobieren
Alle Prompts sind anonymisiert. Keine echten Mandantendaten verwenden. Die ersten beiden Prompts setzen einen Business-/Enterprise-Tarif mit AVV voraus; Prompt 3 (Perplexity) eignet sich auch im kostenpflichtigen Standard-Tarif, solange keine Mandantendaten eingegeben werden.
Mandantenschreiben verständlicher formulieren (ChatGPT oder Claude, nur mit AVV-Tarif)
„Formuliere den folgenden juristischen Absatz für eine Mandantin ohne juristische Vorkenntnisse klar und verständlich um. Behalte alle relevanten Fristen und Rechtsfolgen bei. Verwende keine Fachbegriffe, wo es möglich ist; erkläre sie kurz, wo sie unvermeidlich sind. Der Ton soll sachlich, aber nicht kühl wirken: [Text einfügen]"
Rechtsbegriff erklären (Claude, nur mit AVV-Tarif)
„Erkläre einem Mandanten ohne juristische Vorkenntnisse den Unterschied zwischen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags. Erkläre außerdem, was er tun kann, wenn er glaubt, dass die Kündigung unwirksam ist, und welche Frist dabei gilt. Maximal 200 Wörter."
Hintergrundrecherche zur Gesetzeslage (Perplexity – nur ohne Mandantendaten)
„Was sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Kündigungsschutzklage in Deutschland? Bitte nenne die relevanten Normen (KSchG, BGB) und weise auf aktuelle BGH-Entscheidungen oder Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2025 hin – mit Quellenlinks." (Achtung: Alle genannten Aktenzeichen und Fundstellen müssen anschließend in juris oder beck-online gegengeprüft werden, bevor sie verwendet werden.)
Checkliste Kanzlei-Richtlinie KI (Claude oder ChatGPT, nur mit AVV-Tarif)
„Erstelle eine Checkliste für eine interne Kanzleirichtlinie zur KI-Nutzung. Berücksichtige: Datenschutz (DSGVO, AVV, Drittlandtransfer), anwaltliches Berufsrecht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 43e BRAO, § 203 StGB), Qualitätssicherung (Quellenkontrolle, Endprüfung durch Anwalt) und Mitarbeiteranweisungen (erlaubte Eingaben, verbotene Eingaben, Tool-Whitelist). Format: gegliederte Checkliste mit Checkboxen."
Langen Schriftsatz zusammenfassen (Claude, nur mit AVV-Tarif)
„Fasse den folgenden Schriftsatz in maximal 200 Wörtern zusammen. Nenne anschließend: (1) die drei wichtigsten Argumente der Gegenseite, (2) alle im Schriftsatz genannten Fristen mit genauen Datumsangaben, (3) die empfohlenen nächsten Schritte aus Sicht der gegnerischen Partei: [Schriftsatz einfügen]"
Fazit: Das richtige Tool für die richtige Aufgabe
Es gibt kein „bestes" KI-Tool für Anwaltskanzleien – es gibt das jeweils passende für die konkrete Aufgabe.
| Aufgabe | Empfehlung |
| Mandantenschreiben formulieren/überarbeiten | ChatGPT oder Claude |
| Rechtsbegriff erklären | Claude |
| Hintergrundrecherche (ohne Mandatsbezug) | Perplexity |
| Verbindliche Rechtsprechungsrecherche | juris / beck-online / Legal-AI (z. B. Beck-Noxtua) |
| Langen Text zusammenfassen, Fristen herausarbeiten | Claude |
| Checklisten, Richtlinien strukturieren | Claude (mit Nacharbeit und Primärquellenkontrolle) |
| Schnelle Textentwürfe, Brainstorming | ChatGPT |
Für den Einstieg empfiehlt sich Claude Team oder ChatGPT Business: Beide bieten einen AVV nach Art. 28 DSGVO, kein Modelltraining mit Ihren Daten und eine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage. Wer EU-Datenhaltung benötigt, muss bei ChatGPT auf Enterprise wechseln oder bei Claude auf AWS Bedrock Frankfurt ausweichen.
Wer heute noch kostenlose Versionen von ChatGPT oder Perplexity für Mandatsinhalte nutzt, handelt berufsrechtlich riskant – unabhängig davon, wie vertraut der Umgang mit diesen Tools inzwischen ist. BRAK und DAV haben hier klare Leitplanken gesetzt. Eine schriftliche Kanzleirichtlinie zur KI-Nutzung ist keine bürokratische Kür, sondern seit dem 2. Februar 2025 Teil der Pflichten nach Art. 4 EU-KI-Verordnung.
Und noch eine Regel, die nicht verhandelbar ist: Jede von einer KI genannte Fundstelle – Aktenzeichen, Randnummer, Zeitschriftenaufsatz – muss in juris, beck-online oder dejure.org verifiziert werden, bevor sie in einen Schriftsatz oder eine Beratungsunterlage eingeht. Die deutschen Gerichte haben 2025 dokumentiert, was auf dem Spiel steht.
KI entlastet die Kanzlei. Die anwaltliche Verantwortung, das juristische Urteil und die Prüfung der Ergebnisse bleiben unverändert beim Anwalt.
Quellen
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Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): „Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)", Stand Dezember 2024, verfasst von RA Dr. Frank Remmertz. brak.de
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Deutscher Anwaltverein (DAV): Initiativ-Stellungnahme Nr. 32/2025, „Einsatz von KI in der Anwaltschaft", Juli 2025. anwaltverein.de
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AG Köln, Beschluss v. 2.7.2025 – 312 F 130/25
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LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 25.9.2025 – 2-13 S 56/24
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OLG Celle, Beschluss v. 29.4.2025 – 5 U 1/25
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Stanford RegLab / HAI: „Large Legal Fictions: Profiling Legal Hallucinations in Large Language Models" (Dahl, Magesh, Suzgun, Ho, 2024). reglab.stanford.edu
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Stanford RegLab: „Hallucination-Free? Assessing the Reliability of Leading AI Legal Research Tools" (Magesh et al., 2024). hai.stanford.edu
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OpenAI: ChatGPT Business & Enterprise Pricing und Data Residency. openai.com/business/chatgpt-pricing; openai.com/index/introducing-data-residency-in-europe/ (Januar / April 2026)
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Anthropic: Commercial Terms (gültig ab Januar 2026); Privacy Center (Datenspeicherung). claude.com/pricing; privacy.claude.com
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Perplexity AI: Datenschutzerklärung (Stand 5.2.2026) und DPA. perplexity.ai/de/hub/legal/privacy-policy; perplexity.ai/de/hub/legal/dpa
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Beck-Noxtua: Produktbeschreibung (Anbieter-Claim). beck-noxtua.de
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EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689), insb. Art. 4 (Schulungspflicht) und Art. 50 (Kennzeichnungspflicht)
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§ 43e BRAO, § 43a BRAO, § 43 BRAO; § 203 StGB; §§ 53, 97 StPO (Gesetzestexte via dejure.org)
Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Preise und Produktbedingungen der Anbieter können sich ändern; EU-Datenhaltungsoptionen einzelner Tarife sind vor Vertragsschluss am konkreten Produkt zu verifizieren.






