Hinweisgebersystem

„Das Potenzial der Akquise neuer Mandate wird enorm sein“ – Co-Founder von lawcode über das Hinweisgebersystem Hintbox und die EU-Whistleblower-Richtlinie

Von Dr. Ubbo Aßmus

Ab Dezember 2021 müssen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein internes Hinweisgebersystem einrichten – denn dann greift eine EU-Richtlinie, die es Mitarbeiter:innen ermöglicht, vertraulich potenzielle Rechtsverstöße zu melden. Ein neues Tool, die Hintbox, richtet sich an eben solche Unternehmen, die die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie erfüllen möchten. Das Tool bietet aber noch mehr: Die Ombudslösung der Hintbox bietet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit, ihren Mandanten ein digitales Hinweisgebersystem anzubieten und dadurch Folgegeschäft zu akquirieren. Wie das funktioniert, erzählt Dr. Ubbo Aßmus, CEO und Co-Founder von der lawcode GmbH, im Interview.

Lieber Herr Dr. Aßmus, als interdisziplinäres Legal Tech-Startup hat lawcode die Hintbox und die Ombudslösung entwickelt. Solche Tools senken bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Unternehmen sicherlich die Hemmschwelle, Hinweise zu geben, wenn etwas im Unternehmen vorfällt, das nicht rechtens erscheint. Wie groß schätzen Sie das Potenzial ein, über solche Hinweise neue Mandate zu akquirieren?

Das Potenzial der Akquise neuer Mandate durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mittels der Ombudslösung wird enorm sein. Die EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. die nationalen Umsetzungsgesetze werden insbesondere Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden sowie auch die Behörden verpflichten, Meldekanäle zu implementieren. In Zahlen sind dies alleine in Deutschland ca. 85.000 Unternehmen. Diese Unternehmen sind potenzielle Mandanten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können für diese potenziellen Mandanten entweder als Ombudsperson tätig werden oder sie können die Unternehmen und Behörden zu den Hinweisen rechtlich beraten. Darüber hinaus können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte diese Unternehmen und Behörden bei der Einführung von Compliance Management-Systemen beraten. Hinweisgebersysteme sind nur ein wichtiger Teil eines funktionierenden CMS.

Wie genau funktioniert die Ombudslösung und wie können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die Plattform Folgegeschäft akquirieren?

Die Ombudslösung ist letztlich die Schnittstelle zwischen den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und der Hintbox, also unserem digitalen Hinweisgebersystem. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können über die Plattform der Ombudslösung beispielsweise Hinweisgebersysteme für ihre Mandanten anlegen. Über das Dashboard der Ombudslösung haben Ombudspersonen den gesamten Überblick über alle Hinweise, Fälle und Nachrichten, sodass schnell und effektiv gehandelt werden kann.

Mittels unserer Ombudslösung können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sinnvolles Folgegeschäft eröffnen bzw. erschließen: Sie können über die Ombudslösung als Ombudsperson für ihre Mandanten fungieren und die eingehenden Hinweise aufgreifen und bearbeiten. Zudem können die Ombudspersonen beispielsweise auch Kolleginnen und Kollegen aus der Sozietät zur Bearbeitung des Hinweises bzw. Falles hinzuziehen, wenn die Kollegin oder der Kollege einen passenderen Tätigkeitsschwerpunkt, wie beispielsweise das Strafrecht, hat.

Bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und externer Ombudsperson kann zudem das gegenseitige Vertrauen gestärkt werden. Dies kann einen positiven Effekt auf zukünftige gemeinsame Projekte haben.

Ist die Plattform beispielsweise besonders interessant für Arbeitsrechtler, oder grundsätzlich für Anwältinnen und Anwälte mit verschiedenen Spezialisierungen?

Die Ombudslösung der Hintbox ist letztlich für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte interessant, die im Bereich Compliance tätig sind. Dies können Arbeitsrechtler sein, genauso wie Straf-, Steuer-, Kartell- oder Datenschutzrechtler. Entscheidend ist sicherlich auch die Branche des Mandanten und die potenziellen Schwerpunkte von möglichen Meldungen.

Für die Rolle der Ombudsperson sind neben den inhaltlichen Qualifikationen aber vor allem auch soziale Kompetenzen maßgeblich. Hinweisgeber können über die Hintbox auch anonyme Hinweise abgeben und die Ombudsperson kann mit dem anonymen Hinweisgeber anonym kommunizieren und weitere Einzelheiten sowie Informationen erfragen. Dies erfordert zwischenmenschliches Feingefühl.

Was kostet es, bei der digitalen Plattform mitzumachen?

Die Ombudslösung ist in drei Versionen direkt auf unserer Website buchbar. Für die Nutzung der kostenfreien Version müssen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte lediglich mit wenigen Klicks registrieren und können sofort Hinweisgebersysteme für ihre Mandanten buchen. Nach der Registrierung steht ihnen eine Übersicht über ihre Mandanten zur Verfügung.

Die Standard-Version der Ombudslösung kostet 59 Euro pro Monat. Darin enthalten ist zudem ein einfach zu bedienendes Dashboard über neue Fälle und Nachrichten aller Mandanten. Zudem können die Hintboxen auf das Logo, die Marke und die Farbe der Sozietät angepasst werden.

Die Professional-Version für 99 Euro pro Monat beinhaltet zusätzlich eine vollständige White-Label-Version des Hinweisgebersystems. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können ihren Mandaten darüber ein Hinweisgebersystem mit einer neutralen Domain anbieten, sodass die Sozietät nach außen als originärer Anbieter des Hinweisgebersystems auftreten kann.

Wieso sollte man sich jetzt schon mit dem Thema Hinweisgebersysteme auseinandersetzen, wenn die betreffenden Unternehmen ein solches erst ab Dezember 2021 haben müssen?

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollten sich bereits jetzt mit dem Thema Hinweisgebersysteme und Ombudslösung auseinandersetzen, um sich auf dem Markt erfolgreich zu positionieren und um entsprechend inhaltlich, strategisch sowie auch technisch auf das Thema vorbereitet zu sein. Erfahrungsgemäß werden viele Unternehmen erst dann aktiv, sobald eine gesetzliche Pflicht besteht.

Darüber hinaus beobachten wir bereits heute, dass die Einführung eines digitalen Hinweisgebersystems durch viele Geschäftsführungen, Vorstände, Compliance-Beauftragte und Inhouse-Jurist:innen umgesetzt wird.

Herr Dr. Aßmus, herzlichen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antworten!

Das Interview führte Jasmin Kröner.

Bild: lawcode GmbH
Weitere Beiträge

Dr. Ubbo Aßmus ist CEO und Co-Founder der lawcode GmbH. Zuvor war er mehrere Jahre für eine US- und deutsche Großkanzlei in den Bereichen des IT- und Datenschutzrechts sowie Compliance tätig. Dr. Ubbo Aßmus ist Lehrbeauftragter an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden.
hintbox.de/über-uns

Nach oben scrollen

Immer up-to-date in Sachen Legal Tech
mit dem Legal Tech-Newsletter!

Abonnieren Sie jetzt unseren
Newsletter und erhalten Sie
alle Magazinausgaben und
die neusten Beiträge des Blogs direkt in Ihr Postfach: