Legal Analytics

Recherchieren Sie noch oder analysieren Sie schon?

Christian Hartz über die Zukunft der juristischen Recherche und das neue Recherche-Tool „Legal Analytics“

Von Christian Hartz

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeit von Jurist:innen. Auch die juristische Recherche bleibt davon nicht unbetroffen. Anders als im angloamerikanischen Raum, in dem das Auffinden von Präzedenzfällen eine ganz normale Tätigkeit darstellt, ist die Suche in unserem Rechtssystem bisher nicht auf die Ähnlichkeit der Fälle, sondern auf Auslegungs- oder Argumentationshilfen ausgerichtet. Wir sprachen über den aktuellen Stand sowie die Zukunft der juristischen Recherche mit Christian Hartz, Legal Engineer bei Wolters Kluwer, der dort mit „Legal Analytics“ eine innovative juristische Recherchesoftware entwickelt und kürzlich die erste Version auf den Markt gebracht hat.

Herr Hartz, obwohl Big Legal Data vor der Tür steht, sieht die Rechtsprechung (bisher) keine Nutzungspflicht juristischer Recherchedatenbanken. Was ist der aktuelle Stand?

Wissen heißt wissen, wo es geschrieben steht, soll Albert Einstein gesagt haben. Diese auch unter Jurist:innen verbreitete Ansicht schlägt nicht immer in die Zitierweise vor Gericht durch. Blind-, Falsch- und fehlende Zitate sind die Realität. Ein Verfahren kann allerdings ohne eine zitierte Norm oder Fundstelle gewonnen werden. Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen sind, so der BGH, der Quell des notwendigen Wissens von Anwält:innen: Datenbanken sind zwar nice to have, aber eine Nutzungspflicht gibt es nicht.

Bei einer möglichen Nutzungspflicht wäre gleichwohl anzunehmen, dass zumindest die Fehlentscheidungen vermieden werden können, bei der die Rechtslage für eine Partei unklar war.

Alexander Weinland, Richter am BGH, sagt, die Wissensfindung sei auch über eine Recherchedatenbank möglich. Denn was ist mit Entscheidungen, die (noch) gar nicht in einer amtlichen Sammlung oder in einer Zeitschrift abgedruckt sind, die aber bereits in einer Datenbank zur Verfügung stehen? Hier steht Richter Jürgen Seichter vom Amtsgericht Gießen mit seiner Meinung, dass andere Quellen durchaus nutzbar sind, noch nahezu allein dar. Die vorherrschende Mehrheit sieht das nicht so.

Wäre eine Pflicht zur Nutzung denn unter aktuellen Normen denkbar?

Man könnte eine Pflicht zur Nutzung aus verschiedenen Normen ableiten. Beispielsweise legt § 1 BORA Rechtsanwält:innen die Pflicht auf, gerichtliche Fehlentscheidungen zu verhindern. Das Wissen um die aktuelle Rechtsprechung liegt also in ihrem Interesse. § 43 S. 1 BRAO legt fest, dass der Beruf gewissenhaft ausgeübt werden muss, was u. U. auch eine Recherchepflicht umfasst. Ebenso denkbar ist dies bei § 43a VIII BRAO (früher Abs. VI), wo es um das Thema Fortbildung geht.

Auch der Mandatsvertrag sieht eine Pflicht zur gewissenhaften Vornahme des Mandates und zur rechtlichen Prüfung, also zur Kenntnis der Rechtsprechung, vor.

Aus all diesem folgt zwar eine Pflicht, Wissen zu haben und im Zweifelsfall Wissen durch Recherche zu erarbeiten, aber keine Pflicht zur Nutzung einer juristischen Recherchedatenbank.

Man könnte eine Pflicht zur Nutzung aus verschiedenen Normen ableiten. Beispielsweise legt § 1 BORA Rechtsanwält:innen die Pflicht auf, gerichtliche Fehlentscheidungen zu verhindern. Das Wissen um die aktuelle Rechtsprechung liegt also in ihrem Interesse. § 43 S. 1 BRAO legt fest, dass der Beruf gewissenhaft ausgeübt werden muss, was u. U. auch eine Recherchepflicht umfasst. Ebenso denkbar ist dies bei § 43a VIII BRAO (früher Abs. VI), wo es um das Thema Fortbildung geht.

Auch der Mandatsvertrag sieht eine Pflicht zur gewissenhaften Vornahme des Mandates und zur rechtlichen Prüfung, also zur Kenntnis der Rechtsprechung, vor.

Aus all diesem folgt zwar eine Pflicht, Wissen zu haben und im Zweifelsfall Wissen durch Recherche zu erarbeiten, aber keine Pflicht zur Nutzung einer juristischen Recherchedatenbank.

Wie sieht es dazu mit der so oft zitierten Rechtsprechung des BGH aus?

Der BGH hat sich seit seiner Entscheidung aus 2010 (BGH, Urt. v. 23.09.2010 - IX ZR 26/09) nicht mehr maßgeblich dazu äußern müssen. Damals postulierte er, dass eine Nutzungspflicht möglich sei, wenn folgende drei Elemente gegeben seien: Kostengünstiger Zugriff, einfache Nutzung und rascher Zugriff.

Knapp zwölf Jahre nach der Entscheidung sind aus meiner Sicht alle drei Punkte erfüllt: die Preise für solche Datenbanken entsprechen einem monatlichen Mobilfunkvertrag. Die Plattformen sind auf User Experience getrimmt und auch Zugriffzeiten sowie Zeitraum bis Veröffentlichung und Auffindbarkeit haben sich deutlich verbessert.

Einer erneuten – und diesmal positiven – ­Entscheidung zur Recherchepflicht steht meiner Meinung nach also nichts mehr im Wege.

Sind juristische Recherchedatenbanken in Deutschland (aus technischer Sicht) aktuell zeitgemäß umgesetzt?

Ja und nein – denn trotz des langjährigen Einsatzes hat die juristische Recherche im derzeitigen Stand auch Schwächen. Ich möchte drei Probleme hervorheben: Die Art der Sucheingabe, das Fehlen der Berücksichtigung semantischen Wissens und die Notwendigkeit, eine Recherche aktiv durchzuführen.

Die Eingabe von Stichworten fordert, dass der zu recherchierende Sachverhalt gänzlich durchdrungen und die passenden Normen und Problemstellungen hinlänglich bekannt sind. Was aber, wenn unklar ist, welche Normen relevant sind und wenn der Fachterminus unbekannt ist? Hier fällt die Stichwortsuche deutlich schwerer.

Seit Juni ist die Beta-Version von Legal Analytics für alle zugänglich. Was ist das Innovative an der Software und wie könnte sich die juristische Arbeit verändern?

Im Gegensatz zur klassischen Stichwortsuche, bei der semantische Informationen, also das Wissen um die Wort-, Satz- oder Textbedeutung in der Regel fehlt, ist dies Teil des Kerns von Legal Analytics. Maschinelles Lernen, bzw. genauer gesagt Sprachmodelle, kommen zur Anwendung, die in der Lage sind, zu verstehen, was die Nutzereingabe bedeutet. Mit dem Einsatz von Wissensgraphen, die die Beziehungen juristischer Konzepte abbilden (bspw. dass Wegnahme ein Tatbestandsmerkmal des Diebstahls ist), können die Ergebnisse zusätzlich verbessert werden.

Neben dem Einsatz von künstlicher Intelligenz zum Verstehen der Suchanfrage kommt aber auch klassische Suchtechnologie zum Einsatz und bildet ein hybrides System.

Synonyme, sei es als Liste, Taxonomie, Ontologie oder vektorbasierte Repräsentation werden weiterhin genutzt, um die Eingabe der Nutzenden zu erweitern, und auch Metadaten wie Gericht oder Datum helfen weiterhin, die relevanteste Entscheidung zu finden und an der Spitze der Trefferliste zu platzieren.

Schließlich ist dies aber erst der Anfang. Legal Analytics bietet die Möglichkeit, zu einem natürlichsprachlichen Text die passenden Normen, Ansprüche und Entscheidungen zu finden. Daher kann auch eine Integration direkt an der Stelle erfolgen, an der die Jurist:innen mit Text arbeiten: in Word, in PDF-Dokumenten, in der Kanzleisoftware und letztlich überall dort, wo der Absprung in eine Recherche den Flow stören würde.

Durch die intelligente Anreicherung durch Legal Analytics direkt im Dokument, ist auf den ersten Blick ersichtlich, welche Ansprüche in einer Entscheidung geltend gemacht wurden, was die tragenden Rechtsgründe sind und wie das Gericht letztlich entschieden hat. Das Lesen des ganzen Dokumentes wird so überflüssig.

Legal Analytics ist somit auf dem Weg, die Masse an Informationen übersichtlich zu gestalten, Zeit zu sparen und ohne Zwischenschritt in den Workflow der Jurist:innen zu integrieren.

Vielen Dank für das Interview, Herr Hartz!

Die Beta-Version von Legal Analytics kann hier kostenlos getestet werden: wolterskluwer-analytics.de

Bild: Adobe Stock/©dimon_ua
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Christian Hartz ist seit Januar 2019 Legal Engineer bei Wolters Kluwer Deutschland, arbeitet im Team Content Architecture und AI und seit Januar 2020 daneben auch im globalen Product Development and Innovation-Team von Wolters Kluwer. Neben der Implementierung von Machine Learning und Künstlicher Intelligenz in Expertenlösungen und die Vermittlung von Wissen über die Anwendungsmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz in das Unternehmen ist sein Fokus die digitale Transformation des juristischen Arbeitsumfeldes.

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