Das Anwaltshonorar in Zeiten der Digitalisierung

Von Bernfried Rose

Legal Tech revolutioniert nicht nur die Geschäftsmodelle und Arbeitsprozesse von Kanzleien. Auch bei den anwaltlichen Honoraren wird kaum ein Stein auf dem anderen bleiben. Das bisherige Regime von gesetzlicher Vergütung und Zeithonorar gerät zunehmend unter Druck. Von den neuen Honorarmodellen profitieren vor allem die Mandanten.

Transparenz und Wettbewerb durch Pauschalpreise

Anwaltshonorare sind bisher überwiegend Vertrauenssache. Wer als Ratsuchender eine Kanzlei aufsucht, hat meist im Vorfeld keine Idee von der Höhe der Vergütung, bekommt während der Beratung oft nur vage Andeutungen über die Kosten und kann auch die abschließende Rechnung mit gesetzlichen Gebühren, Tätigkeitsnachweisen etc. häufig nicht verstehen.

Dieser für den potentiellen Mandanten abschreckende Zustand ändert sich derzeit dank des Internets. Das World Wide Web sorgt für eine bisher nie dagewesene Transparenz im Markt der Rechtsdienstleistungen. Neue Legal Tech-Startups und auch etablierte Anwaltsuchdienste, wie Anwalt.de, drücken zunehmend Rechtsprodukte zum Festpreis in den Markt. Wer eine Gesellschaft gründen oder ein Testament schreiben will, findet daher zahlreiche Kanzleien mit Pauschalangeboten im Netz. Das gleiche gilt auch für eine Beratung nach einem Verkehrsunfall oder die Vertretung gegen eine Abmahnung. Das Anwaltsprofil sowie die zugehörigen Online-Bewertungen gibt es zur besseren Vergleichbarkeit gleich dazu.

Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung – Rechtsberatung ohne Risiko

Nicht minder attraktiv für den Rechtsratsuchenden sind die im Internet angebotenen anwaltlichen Leistungen gegen Erfolgshonorar. Während klassische Kanzleien hier meist noch zurückhaltend sind und sich durch die gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt fühlen, bieten Legal Techs wie Flightright oder Rightmart die massenhafte Durchsetzung von Ansprüchen bei Fluggastrechten oder Hartz-IV-Bescheiden ohne anwaltliches Kostenrisiko.

Diesbezüglich am weitesten geht die Prozessfinanzierung, da der Prozessfinanzierer bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen zusätzlich das Risiko der gegnerischen Anwaltshonorare sowie der Gerichtskosten trägt – im Erfolgsfall selbstverständlich mit einem großen Stück vom Kuchen. Haben sich die großen Finanzierer bislang schwer getan, ihre Leistungen über den Anwalt an den Mandanten heranzutragen, eröffnen sich ihnen durch Legal Tech ungeahnte Möglichkeiten. Durch eigene Internetportale, oder (wahrscheinlicher) den Schulterschluss mit Mandatsvermittlungsplattformen, kann die Projektfinanzierung nun einer breiten Masse potentieller Kunden präsentiert werden.

Steigende Stundensätze für Spezialisten

Bei vielschichtigen streitigen Auseinandersetzungen, wie zum Beispiel einem Gesellschafterstreit oder einem Erbstreit, in denen es nicht nur um die Durchsetzung eines einzelnen Geldanspruchs geht, wird es wegen der Unberechenbarkeit der Schwierigkeit und Dauer vorerst wohl keine Pauschalpreise für Anwaltshonorare geben. Da bei derartigen Konflikten auch der „Erfolg“ häufig schwer zu benennen bzw. zu beziffern ist, stößt auch das Erfolgshonorar an seine Grenzen.

Doch auch bei komplexen Beratungen und Vertretungen sorgt die Digitalisierung bei Datenerfassung, Recherche etc. für eine immer effizientere Bearbeitung durch den Anwalt. Den gleichen Effekt hat die zunehmende Spezialisierung in der Anwaltschaft, die ihrerseits wieder durch die Digitalisierung, neue Kanzleistrukturen und Geschäftsmodelle vorangetrieben wird.

Vor allem im Wirtschaftsrecht müsste dies zu steigenden Stundensätzen bei gleichzeitig (wegen des geringeren Zeitaufwands) sinkenden Honoraren führen. Man darf gespannt sein, wie Rechtsanwälte und Mandanten hier agieren und reagieren werden. Alternativ wird auch hier die Flucht in die gesetzlichen Gebühren oder in den Pauschalpreis ein Thema sein.

Man muss wissen, an welchem Wettbewerb man überhaupt teilnehmen will

Die Digitalisierung belebt den Wettbewerb in der Rechtsberatung also vor allem durch die Transparenz im Netz sowie neue – nicht anwaltliche – Dienstleister. Aus anwaltlicher Sicht macht es keinen Sinn, im Massengeschäft oder bei einfachen Gestaltungen mit den Algorithmen oder Generatoren der neuen Legal Tech-Akteure zu konkurrieren. Letztere werden bestimmte Rechtsfragen stets günstiger und meist auch besser bearbeiten können.

Genauso sollte man sich als Rechtsanwalt nicht auf den ruinösen Wettbewerb der Pauschalpreise für Anwaltsprodukte auf den großen Mandatsvermittlungsportalen einlassen. Wo jeder Kollege der billigste sein will und Mandanten allein auf den Preis gucken, will man als Anwalt lieber nicht sein Glück versuchen.

Zumindest bei den Fällen die vor Gericht landen, hält noch die BRAO eine schützende Hand über die Anwaltschaft und verbietet die Vereinbarung geringerer Gebühren als gesetzlich vorgesehen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie man als Anwalt in Zukunft noch Zugang zu diesen Mandaten bekommt. Möglicherweise muss man dafür zumindest auch eine „kostenlose Erstberatung“ als Investment durchführen. Die wurde kürzlich vom BGH abgesegnet und wird sich in immer mehr Bereichen als Standard durchsetzen.

Wie man auch künftig noch als Anwalt Geld verdienen kann

Wirtschaftlich erfolgreich werden künftig vor allem die Kanzleien sein, die

  1. die Digitalisierung zur Optimierung von Prozessen und damit zur Kostenreduktion nutzen,
  2. Mandate jenseits einfacher Rechtsfragen und Gestaltungen bearbeiten,
  3. ihre Sichtbarkeit im Netz durch eine eigene Homepage und/oder Präsenz auf starken Plattformen sicherstellen und dort
  4. ihre Spezialisierung, Kompetenz und Erfahrung kommunizieren.

Viele ältere Anwaltskollegen werden sich womöglich noch erfolgreich in die Rente retten, obwohl sie Legal Tech und die Digitalisierung ignorieren. Wer als Anwalt dagegen noch nicht seine Schäfchen im Trockenen hat, dem sei geraten, sich darüber Gedanken zu machen, wo die Honorare künftig noch hinreichend fließen werden.

Foto: Fotolia/Yingko
Bernfried Rose
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Rechtsanwalt Bernfried Rose ist Gründer und Managing Partner der Wirtschafts- und Steuerkanzlei ROSE & PARTNER LLP mit Standorten in Hamburg, Berlin und München. www.rosepartner.de

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